04.08.2000 | 00:00

Sperre der oberen Landhaus-Garage wegen Sanierung

Abdichtungsarbeiten fallen unter Teil der Gewährleistung

Mängelbehebung ist jetzt auch im Garagenbereich des NÖ Landhausviertels angesagt: Vom 9. August bis voraussichtlich 4. September kann das erste Parkdeck der Landhausgarage nicht benützt werden, da hier der Estrich abgedichtet wird. Bisher war es immer wieder zu ungeregelten Wasseraustritten gekommen, wobei sich das Wasser unter dem Estrich ausbreitete. Jetzt wird auf der Oberfläche eine Folie aufgetragen, die einen geregelten Wasserablauf gewährleistet.

In dieser Zeit können aber Besucher des Landhausviertels weiterhin ihre Fahrzeuge abstellen: Im zweiten Parkdeck der Landhausgarage sowie in der Kulturbezirksgarage stehen genügend Parkplätze zur Verfügung.

Weitere Sanierungsarbeiten an der Oberfläche werden im September durchgeführt. Auch hier geht es um ungeregelten Wasserablauf: Die Dehnfugen oberhalb der Garage werden abgedichtet. Alle genannten Arbeiten sind Gewährleistungen der Baufirmen innerhalb der Garantiefrist.


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