Die Jugendschutzgesetze von Wien, Niederösterreich und Burgenland sollen harmonisiert werden. „Derzeit verhandeln die drei Bundesländer. Bereits in einem Jahr soll ein einheitlicher Jugendschutz in Kraft treten“, erklärte dazu Landeshauptmannstellvertreterin Liese Prokop. Harmonisierte Jugendschutzgesetze seien deshalb sinnvoll, weil die Bestimmungen in den Bundesländern sehr unterschiedlich sind.
So wird schon der Begriff „Kinder“ unterschiedlich definiert. In Wien und dem Burgenland gelten Kinder bis zu ihrem 14. Geburtstag als solche. In Niederösterreich dagegen bis zur Vollendung der allgemeinen Schulpflicht, also bis 15 Jahre. In Wien und dem Burgenland ist Kindern das Rauchen und der Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit verboten. In Niederösterreich dürften Kinder eigentlich überhaupt nicht rauchen und trinken. Auch der Aufenthalt bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ist unterschiedlich geregelt: In Niederösterreich und im Burgenland dürfen Kinder bis 22 Uhr bleiben, in Wien jedoch nur bis 21 Uhr. Im Burgenland können sich Kinder in der Zeit von 5 bis 22 Uhr an öffentlichen Orten aufhalten, ebenso in Niederösterreich, aber nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten; in Wien dagegen „nur“ von 6 bis 21 Uhr.
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