27.06.2000 | 00:00

Drei „schwierige“ Gesetze im Landtag

Naturschutz, Gemeindeärzte und Feuerwehr neu geregelt

„Durch eine sehr gute Zusammenarbeit der zwei großen Kräfte im Land ist es – trotz Irritationen – gelungen, drei wichtige und schon lange anstehende Gesetze für die Beschlussfassung im NÖ Landtag reif zu machen. Bei allen drei Gesetzen, die am kommenden Donnerstag zur Diskussion stehen – Naturschutz-, Gemeindeärzte- und Feuerwehrgesetz – herrschte Konsens mit der SP, mit der schließlich in allen Punkten Einvernehmen erzielt werden konnte“, stellte VP-Klubobmann Mag. Klaus Schneeberger bei der Präsentation der drei neuen Gesetze fest:

Am schwierigsten gestaltete sich die Arbeit am neuen Naturschutzgesetz. Handlungsbedarf ergab sich nicht nur durch die lange Geschichte dieses schon 25 Jahre bestehenden Gesetzes, sondern auch durch eine Aufforderung der EU, das Gesetz den Unions-Richtlinien anzupassen. Schwierig war das Vorhaben auch deshalb, weil der Naturschutz in viele Interessen der verschiedensten Gruppierungen eingreift. „Den größtmöglichen Konsens zwischen allen Betroffenen und der Naturschutzbehörde zu finden und gleichzeitig auch neue Richtlinien einzubauen wie beispielsweise die ‚Vogelschutz-Richtlinie‘ und die ‚Natura 2000‘ betreffenden Bestimmungen, das erforderte langwierige Verhandlungen“, stellte Schneeberger fest. Prinzipiell ziehen jetzt Nutzungseinschränkungen Entschädigungen nach sich, was einen wesentlichen Schutz des Grundeigentümers beinhaltet. Vieles, was früher verhandelt werden musste, kann jetzt mit Hilfe des Umweltanwaltes unbürokratisch erledigt werden. Festgehalten ist auch die Interessensabwägung zu Bundesprojekten. Diese Passage wurde vom Obersten Gerichtshof vorgeschrieben. „Trotzdem ist das Gesetz kein ‚Lex Semmering‘“, merkt Schneeberger dazu an.

Die Vernunft siegte auch bei den Verhandlungen mit der Ärztekammer bezüglich des neuen Gemeindeärztegesetzes. Künftig gibt es keine Pragmatisierung mehr, Gemeindeärzte werden mit Vertrag angestellt. Aufgaben und Arbeitszeit sind genau definiert und festgelegt, der Gesetzgeber verfügt über ein Regulativ, das auch den Wünschen des Bürgers Rechnung trägt.

Schließlich liegt auch das neue Feuerwehrgesetz zur Beschlussfassung vor. Schon der Name verrät, dass es hier viele Vereinfachungen und Verflechtungen gibt. Der Feuerwehrverband wirkt nunmehr bei Förderungsmaßnahmen mit, die Entscheidung über Vergabe und die Kontrolle liegt aber bei einem eigenen Gremium, das unter dem Vorsitz des zuständigen Regierungsmitgliedes steht. Zwischen Feuerwehrschule und Feuerwehrverband wurde eine sinnvolle Kompetenzaufteilung gefunden. Dadurch wird es zu einem harmonischen Miteinander kommen, hofft Schneeberger. Die Organe des Feuerwehrverbandes haben nunmehr erweiterte und geänderte Kompetenzen.

„Alle neuen Gesetzesmaterien sind keinesfalls ‚Anlassgesetze‘“, stellte Schneeberger abschließend fest.


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