20.06.2000 | 00:00

„Schremser Hochmoor“, „Lainsitzniederung“ unter Naturschutz

Im Schremser Moor entsteht auch ein Naturpark

Gleich zwei Naturschutzgebiete und dazu noch ein Naturpark. Das war heute, Dienstag, 20. Juni, das Ergebnis einer Sitzung der NÖ Landesregierung: Auf dem fast 119 Hektar großen Schremser Hochmoor entstand der 22. Naturpark Niederösterreichs und zugleich auch ein Naturschutzgebiet. In die Verordnung über die Naturschutzgebiete wurde noch ein weiteres Areal des oberen Waldviertels, die Lainsitzniederung bei Gmünd, als Naturschutzgebiet aufgenommen.

Die Details zu diesen Beschlüssen: Rund die Hälfte des Areals des Schremser Hochmoors gehört der Stadt Schrems, die andere hat mehr als 100 Besitzer. Die Stadt Schrems verzichtet auf Entschädigungszahlungen. Die privaten Eigentümer erhalten eine jährliche, wertgesicherte Entschädigung von 338.000 Schilling. Damit entsteht im Schremser Hochmoor ein Naturschutzgebiet, das sich in drei Zonen gliedert. In der Zone A, ungefähr drei Viertel des Moorbodens, wird jeder Eingriff untersagt. In der Zone B ist geplant, einen Teil der entwässerten Moorflächen aufzustauen und die artenreichen Wiesen durch Mahd zu sichern. In der Zone C werden die Besucher durch Info-Einrichtungen mit dem Moor vertraut gemacht, und einige Wege werden für sie bestimmt. Wo Vögel brüten, ist das Begehen nur außerhalb der Aufzuchtzeit möglich.

Das Gebiet bei Schrems war früher das größte Hochmoor im oberen Waldviertel. Anfang des 19. Jahrhunderts erfolgte die Aufteilung des Moores auf die Urhausbesitzer von Schrems, und seither wurde auch Torf – bis 1926 zum Teil industriell – gestochen. Nach 1980 endete schließlich der maschinelle Torfstich. Heute ist das Schremser Moor durch zahlreiche Parzellen mit unterschiedlicher Höhe durchzogen, die von Entwässerungsgräben getrennt sind, weil zahlreiche Eigentümer hier in variabler Höhe Torf stachen. Der größte Anteil an Fläche ist aber bereits von Birke, Moorbirke, Rotkiefer, Fichte, Weiden und Faulbaum bewachsen.

An der Lainsitz entsteht zwischen der Einmündung des Braunaubaches und der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze mit sieben Kilometern Länge und zahlreichen, bis zu 450 Meter breiten Flussmäandern, Altarmen und Überflutungsräumen ein weiteres Naturschutzgebiet. Das Land Niederösterreich wird daher insgesamt 48 Naturschutzgebiete umfassen. Das Gebiet der Lainsitzniederung hat 135,4 Hektar Fläche, davon 91,8 Hektar öffentliches Wassergut. 6,5 Hektar entfallen auf die Stadtgemeinde Gmünd. Der Rest von 37,1 Hektar sind im Besitz von 55 Grundeigentümern, wovon ungefähr die Hälfte eine jährliche, wertgesicherte Entschädigung von insgesamt rund 100.000 Schilling erhält, während die anderen eine einmalige Abfindung – etwa 350.000 Schilling – vorzieht.

An diesem Lainsitz-Abschnitt befinden sich die letzte große Auwiesenniederung des Waldviertels und der größte naturnah erhaltene Mäanderabschnitt aller Mittelgebirgsflüsse Niederösterreichs. Das Vorkommen von Wasservögeln aller Arten auf den Lainsitzwiesen als Brutplatz ist für Österreich besonders wichtig. Besonders hervorzuheben ist der Nachweis des Wachtelkönigs. Aber auch der Fischotter, als Fische besonders Hecht und Karpfen, seltene Vorkommen wie der Schlammpeitzger, dazu noch 25 Heuschreckenpopulationen und 29 Libellenarten sind für diesen Abschnitt der Lainsitz einzigartig. In den letzten Jahren wurden in einer beispiellosen Zusammenarbeit zwischen dem Wasserbau, der NÖ Agrarbezirksbehörde, dem Naturschutz und der Stadtgemeinde Gmünd gewässernahe, vom Hochwasser beeinflusste Bereiche eingelöst und in das öffentliche Wassergut übernommen. Andere Grundstücke, insgesamt rund 122 Hektar, wurden abgekauft. Vom WWF wurde – gemeinsam mit der Naturschutzabteilung des Landes Niederösterreich – ein Managementplan für die Lainsitzniederung erarbeitet, der die Grundlage für die endgültige Abgrenzung des Naturschutzgebietes und der Zonierung war. Finanziert wurde das LIFE-Natur-Projekt „Feuchtgebietsmanagement Oberes Waldviertel“ von der EU, vom WWF und dem Land Niederösterreich.

„Für mich als verantwortlichen Landespolitiker für den Natur- und Landschaftsschutz ist es ein weiterer Schritt, unsere Lebensqualität zu verbessern und solche naturbelassenen Landschaften wie das Schremser Hochmoor und die Lainsitzniederung als Naturschutzgebiete und – wie nahe Schrems – auch als Naturpark für künftige Generationen zu bewahren“, hielt Landeshauptmannstellvertreter Dr. Hannes Bauer fest. Und zum neuen Naturschutzgesetz, das heute ebenfalls von der NÖ Landesregierung beschlossen wurde und in der Landtagssitzung am 29. Juni endgültig das Finale erleben soll: „Jahrelange und engagierte Verhandlungen stehen vor einem erfolgreichen Abschluss.“ Immerhin sei das derzeit geltende NÖ Naturschutzgesetz in seinen wesentlichen Grundzügen aus dem Jahr 1977, und seit der letzten umfangreichen Novelle seien ebenfalls bereits mehr als 15 Jahre verstrichen. Jetzt seien sehr wichtige Neuerungen enthalten: Das Europarecht mit den beiden EU-Naturschutzrichtlinien, das „Europaschutzgebiet“ als neue Kategorie, die Naturverträglichkeitsprüfung, die Projekte in ihren Auswirkungen auf Europaschutzgebiete untersuchen soll, und den Vertragsnaturschutz, der in Niederösterreich bereits seit mehreren Jahren erfolgreich praktiziert werde. Auch enthalte das neue Naturschutzgesetz erweiterte Artenschutzbestimmungen.


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