06.06.2000 | 00:00

Neue Biomasseanlagen werden gefördert

Beitrag zum Kyoto-Ziel

Automatisch beschickte Biomasseanlagen mit einem umweltrelevanten Nettoinvestitionsvolumen bis zu maximal 500.000 Schilling werden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung gefördert. Damit soll ein Beitrag zum Kyoto-Ziel, nämlich von 2008 bis 2012 die Treibhausgasemissionen um 13 Prozent zu senken, geleistet werden: „Zielgruppe sind gewerbe- oder bergrechtlich genehmigungspflichtige Betriebe, landwirtschaftliche Betriebe, konfessionelle Einrichtungen, Vereine und öffentliche Einrichtungen, wenn sie eigenständige Betriebe darstellen“, erläutert Ing. Peter Patzl von der Geschäftsstelle für Energiewirtschaft beim Amt der NÖ Landesregierung. Für die Reihung der Projekte sei die relative Emissionsminderung ausschlaggebend, wobei der CO2-Minderung besondere Bedeutung zukommt. Der Fördersatz betrage bis zu 30 Prozent der förderbaren Investitionskosten.

Das Förderansuchen muss vor dem Liefertermin oder dem Baubeginn der Anlage bei der Kommunalkredit AG Austria eingelangt sein. Die vollständigen Unterlagen müssen bis 20. September 2000 dort vorgelegt werden, die Anlage muss bis spätestens 31. Dezember 2001 fertiggestellt sein.

Nähere Informationen: Kommunalkredit Austria, Telefon 01/31631-213, Frau Schoeller.


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