Gestern, 15. Mai, trat die Landes-Hauptwahlbehörde in erster Instanz wegen des Restes der Gemeinderatswahlergebnisse, die angefochten wurden, zusammen. Dabei ist die komplette oder teilweise Neuaustragung der jeweiligen Gemeinderatswahl ebenso möglich wie die Ablehnung des Einspruches. Folgende Entscheidungen wurden getroffen:
Altlengbach – FPÖ, Nichtzulassung als wahlwerbende Partei; nicht stattgegeben
Drösing – FPÖ, Zeitpunkt der Stimmabgabe durch die Mitglieder der Wahlbehörde; nicht stattgegeben
Eichgraben – Liste Grünlandsterne, mögliche Unrichtigkeit bei der Auszählung; nicht stattgegeben
Enzesfeld-Lindabrunn – ÖVP, Fehler bei der Stimmenauszählung; stattgegeben, neues Ermittlungsverfahren durch die Gemeindewahlbehörde
Melk – Grüne, Stimmzettel; Neuwahl im Sprengel 2, sonst nicht stattgegeben
Mistelbach – Grüne, Fehler bei der Stimmenauszählung; nicht stattgegeben
Unserfrau-Altweitra – FPÖ, Fehler bei der Stimmenauszählung; nicht stattgegeben
Langenlois – FPÖ-OPAL, Stimmzettel irrtümlich zu SPÖ; Stattgabe im Sprengel 5, neues Ermittlungsverfahren
Damit ist die Serie der Anfechtungen betreffend die Wahl der verschiedenen Gemeinderäte abgeschlossen.
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