29.06.2007 | 18:10

Alpine Natura 2000-Gebiete neu festgelegt

Derzeit läuft die Erhebung der Freilandkartierung

Die NÖ Landesregierung legte jetzt die Natura 2000-Gebiete in den Alpen, nämlich „Ötscher-Dürrenstein“, „Wienerwald-Thermenregion“ und „Nordöstliche Randalpen: Hohe Wand – Schneeberg – Rax“, neu fest, weil sie ursprünglich auch Flächen enthielten, die nicht den Kriterien der dafür verfassten Richtlinien entsprechen und daher in einem ersten Schritt der Präzisierung ausgeschieden wurden. Diese jetzt ausgeschiedenen Flächen lagen zwischen 3 und 28 Prozent.

Niederösterreich hat – entsprechend dem Expertenwissen – 19 Regionen vorgelegt. Davon waren drei Regionen den Alpen zuzuordnen. Weil diese nicht den Richtlinien entsprachen, wurde von der NÖ Landesregierung auf Initiative von Landeshauptmannstellvertreter Dr. Hannes Bauer ein Auftrag zu einer flächenscharfen Erhebung an eine Bietergemeinschaft, bestehend aus dem Umweltdachverband ÖGNU, dem Institut für Vermessung, Fernerkundung und Landinformation der Universität für Bodenkultur, der ARGE Vegetationsökologie und angewandte Naturschutzforschung und BirdLife Österreich, vergeben. Das Projekt der zusammengeschlossenen „Arbeitsgemeinschaft Natura 2000“ leitet Dr. Thomas Ellmauer. Zwei Informationsveranstaltungen wurden mit mehr als 240 Teilnehmern bereits abgehalten, zwei weitere sind geplant.

Die Bearbeitung der drei alpinen Regionen ist bereits weit fortgeschritten, sodass diese Gebietsvorschläge vorgezogen wurden. Dabei wird die endgültige jeweilige Fläche beurteilt, indem die vorhandenen Daten, die Fernerkundung und die Geländeerhebungen erfasst werden.

Die Freilandkartierung wird weitgehend in der Vegetationsperiode des heurigen Jahres vorgenommen. Das Ergebnis kann daher derzeit nicht für die überarbeitete Meldung der drei alpinen Regionen herangezogen werden. Flächenscharf liegt die Meldung erst nach der Vegetationsperiode des Jahres 2000 vor. Daher wurde zuerst eine erste Festlegung der nicht den Richtlinien entsprechenden Flächen vorgenommen, zum Beispiel eine Bebauung, Fichten-Monokulturen oder eine intensive Nutzung als Agrarland, die ausgeschieden wurden, weil sie keine Bedeutung für Arten und Lebensräume haben. Die Maßnahmen sollen jetzt fristgerecht der Europäischen Kommission vorgelegt werden. Endgültig werden die Flächen vorliegen, wenn die derzeit laufenden Freilandkartierungen abgeschlossen sind.

Die Abteilung Naturschutz in der NÖ Landesregierung stehe in regelmäßigem Kontakt mit den verantwortlichen Abteilungen in Brüssel, dies sorge für Transparenz und einen raschen Arbeitsablauf, sagte Bauer. „Die Möglichkeit einer parzellengenauen Abgrenzung und die Erarbeitung von Managementplänen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, wie dies in Niederösterreich bei der von der Landesregierung beauftragten Arbeitsgemeinschaft praktiziert wurde, ist der einzig mögliche Weg, die wohl sehr überzogene ursprüngliche Meldung zu korrigieren. Sie steht allen Mitgliedsländern offen. Wir sind also auf gutem Weg. Durch die umfassende Einbindung der Betroffenen, von den Grundeigentümern bis zu den Jagd- und Fischereiverbänden, schaffen wir sicher eine allgemein akzeptierte neue Abgrenzung, die alle Interessen berücksichtigt“, meinte der Naturschutzreferent.

Landesrat Wolfgang Sobotka machte nochmals die Dringlichkeit von Natura 2000 klar und meinte, es stünde nicht zuletzt auch die Attraktivität Niederösterreichs als Wirtschaftsstandort auf dem Spiel, wenn das Ziel nicht erreicht werde. Wenn jetzt eine Harmonisierung zwischen Naturschutz und Wirtschaftsstandort in Niederösterreich erzielt worden sei, dann sei dies ein erster Schritt, dem weitere folgen müssten.


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