17.06.2014 | 10:29

Förderung stationärer Hospizplätze durch das Land NÖ neu geregelt

Schwarz, Androsch: Wertvolle Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen

Landesrat Ing. Maurice Androsch und Landesrätin Mag. Barbara Schwarz haben mit der Entwicklung einer neuen Richtlinie sichergestellt, dass künftig die Kosten für einen Hospizplatz in Niederösterreich, neben einem Beitrag durch den Hilfeempfänger, durch eine neu konzipierte Förderung des Landes getragen werden können.

„Die neu beschlossene Förderrichtlinie nimmt besondere Rücksicht auf die komplexe und fordernde Lebenssituation jener Menschen, die einen stationären Hospizaufenthalt benötigen. Wir können durch die Weiterentwicklung der Unterstützung durch das Land Niederösterreich diesen Aufenthalt im Hospiz jenen Menschen zugänglich machen, die nicht mit den notwendigen finanziellen Mitteln ausgestattet sind. Gleichzeitig ist damit auch sichergestellt, dass weder auf das Vermögen des Betroffenen bzw. der Betroffenen, noch auf jenes der Angehörigen zurückgegriffen wird", so die beiden Landesräte. 

Das Land Niederösterreich unterstützt die betroffenen Menschen künftig mit der Übernahme jener Differenz, die sich aus den Kosten eines stationären Hospizplatzes und der Eigenleistung der Hilfe suchenden Personen ergibt: „Denn die ohnehin schon äußerst belastende Situation darf nicht noch durch finanzielle Sorgen und Existenzängste zusätzlich verschlimmert werden", sind sich Schwarz und Androsch sicher.

Bei der Begleitung und Betreuung von schwer kranken Menschen ist Niederösterreich mit seinem umfassenden Angebot vorbildlich aufgestellt: „Mit den derzeit 31 mobilen Hospizteams, den 23 mobilen Palliativteams bzw. Palliativkonsiliardiensten an 19 Standorten, den sieben stationären Hospizen sowie dem Projekt „Hospizkultur und Palliative Care" in bereits 25 Alten- und Pflegeheimen, sind wir Vorbild für andere Bundesländer. Die besonders respektvolle Betreuung und Begleitung der uns anvertrauten Menschen steht dabei stets im Mittelpunkt", erklären Schwarz und Androsch abschließend.  

Nähere Informationen: Büro LR Schwarz, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, e-mail dieter.kraus@noel.gv.at.

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