10.06.2014 | 11:22

Europäische Kommission genehmigt NÖ Regionalfördergebiete bis 2020

LR Schwarz: „Leitbetriebe in den Regionen und Gemeinden weiterhin gefördert"

Die Europäische Kommission hat kürzlich die Regionalfördergebietskulisse für Österreich und somit auch für Niederösterreich für die Jahre 2014 bis 2020 beschlossen. In Kraft treten wird die neue Regelung mit 1. Juli 2014. Darin wird neben den Fördergebieten auch das Ausmaß betrieblicher Investitionsförderungen in den Gemeinden und den Regionen Niederösterreichs geregelt. Der Genehmigung waren langwierige Verhandlungen vorausgegangen, an denen sich auch das Bundesland Niederösterreich wiederholt beteiligt hat.

So war im ursprünglichen Entwurf neben der Halbierung des Ausmaßes der Regionalfördergebiete auch eine Streichung der Fördermöglichkeit von Großunternehmen vorgesehen. „Diese beiden Absichten waren aus niederösterreichischer Sicht im vorgesehenen Umfang nicht akzeptabel, deshalb haben wir uns sowohl auf fachlicher, als auch auf politischer Ebene vehement dafür eingesetzt, die Europäische Kommission von einer Änderung ihrer Vorschläge zu überzeugen und das Beste für unser Bundesland herauszuholen", so die für EU-Fragen zuständige Landesrätin Mag. Barbara Schwarz.

Dafür hat sich im April 2012 zunächst der NÖ Landtag und in Folge dessen auch die Landeshauptleute-Konferenz im Mai 2012 mit einer Resolution an die für die Verhandlungen hauptverantwortliche Bundesregierung gewandt. Des Weiteren hat Niederösterreich gemeinsam mit dem Freistaat Bayern, der Region Friaul-Julisch-Venetien sowie den Bundesländern Kärnten und Oberösterreich ein Positionspapier an die Europäische Kommission gerichtet, um die Wichtigkeit seiner Anliegen zu unterstreichen.

Niederösterreich war mit seinen Überlegungen gegenüber der Europäischen Kommission erfolgreich. So sind in Großunternehmen bestimmte Maßnahmen wie Erstinvestitionen auch weiterhin möglich. „Dies ist ein wichtiger Punkt, denn damit ist sichergestellt, dass die Leitbetriebe in den Regionen und Gemeinden Niederösterreichs weiterhin gefördert werden können. Diese Leitbetriebe sind wichtige Arbeitergeber und sichern vor Ort tausende Arbeitsplätze", so Schwarz.

Darüber hinaus wird das Ausmaß der Regionalfördergebiete in Österreich nicht, wie eigentlich vorgesehen, um die Hälfte verringert, sondern sogar leicht erhöht werden. „Von dieser Erhöhung profitiert auch Niederösterreich. So ist es möglich, mehr Gemeinden als bisher in den Genuss von Regionalfördergebieten kommen zu lassen", so die Landesrätin. Der niederösterreichische Weg auf die strukturschwachen Regionen besonderes Augenmerk zu legen und sie besonders zu unterstützen, kann damit fortgesetzt werden.

Nähere Informationen: Büro LR Schwarz, Mag. (FH) Dieter Kraus, Telefon 02742/9005-12655, e-mail dieter.kraus@noel.gv.at.

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
Anita Quixtner, BA Tel: 0 27 42/90 05 -12 16 3
Fax: 0 27 42/90 05-13 55 0
E-Mail: presse@noel.gv.at
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung