08.05.2014 | 14:20

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich sorgt für Rechtsschutz

LH-Stv. Sobotka: Vereinfachung und klare Ansprechpartner für die Bürger

Am 1. Jänner 2014 hat das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die Arbeit aufgenommen. Als eines von bundesweit elf Verwaltungsgerichten - neun Verwaltungsgerichten der Länder und zwei Verwaltungsgerichten des Bundes - sorgt es seither für umfassenden Rechtsschutz im Bereich des öffentlichen Rechts in Niederösterreich.

Aus Anlass der Errichtung des Landesverwaltungsgerichts Niederösterreich fand heute in St. Pölten eine feierliche Festveranstaltung statt. Der Einladung zu diesem Festakt des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich folgten zahlreiche hochrangige Vertreter aus Politik, Gerichtsbarkeit, Verwaltung und Wirtschaft.

Der Präsident Dr. Patrick Segalla begrüßte die zahlreichen Ehrengäste, allen voran Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka in Vertretung des Landeshauptmannes Dr. Erwin Pröll und betonte die besondere Bedeutung des neu eingerichteten Verwaltungsgerichtes im Hinblick auf den nunmehr gestärkten Rechtsschutz im Bundesland Niederösterreich.

Diese Tatsache wurde auch durch die Anwesenheit und anschließenden Grußworte des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes, Univ.Prof. Dr. Rudolf Thienel, hervorgehoben. „Den Verwaltungsgerichten wird die zentrale Rolle der Rechtsdurchsetzung im Einzelfall zukommen. Die Rolle der Verwaltungsgerichte wird gegenüber jener der früheren UVS deutlich aufgewertet."

Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka überbrachte in seiner darauffolgenden Festansprache die Grußworte des Landeshauptmannes Dr. Erwin Pröll und betonte die zentrale Rolle des Landesverwaltungsgerichtes für den Rechtsstaat in Niederösterreich, für das ordnungsgemäße Funktionieren der Verwaltung und für alle Landesbürgerinnen und Landesbürger sowie den Wirtschaftsstandort.

„Für die Bürger ergibt sich durch die Einrichtung des Landesverwaltungsgerichtes eine Vereinfachung und ein klarer Ansprechpartner in vielen Fragen der Beeinspruchung von Behördenbescheiden sowie ein klarer zweistufiger Instanzenzug innerhalb der Gerichtsbarkeit " so Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka.

Das Landesverwaltungsgericht als neue zentrale Rechtsschutzinstitution in Niederösterreich bietet seit 1. Jänner 2014 vollen gerichtlichen Rechtschutz für Bürgerinnen und Bürger in der überwiegenden Mehrzahl der Verwaltungsangelegenheiten. Es ist somit eine tragende Säule des Rechtsstaates und stellt Fairness und Lebensqualität in Niederösterreich sicher.

 

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