19.02.2014 | 11:58

LH-Stv. Sobotka informierte über NÖ Landeszielsteuerungsvertrag

„Wir brauchen klare vergleichbare medizinische Leistungen"

Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka informierte über die Verhandlungen zum NÖ-Zielsteuerungsvertrag.
Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka informierte über die Verhandlungen zum NÖ-Zielsteuerungsvertrag.© NLK Diese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Bund und Länder einerseits sowie die Sozialversicherung andererseits sind übereingekommen, ein partnerschaftliches Zielsteuerungssystem zur Steuerung von Struktur, Organisation und Finanzierung der österreichischen Gesundheitsversorgung einzurichten. Im Rahmen des heutigen Pressegesprächs informierte Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka über die Verhandlungen zum NÖ Zielsteuerungsvertrag.

Es sei ein Bundeszielsteuerungsvertrag ausgearbeitet worden, wo gemeinsam ein Weg festgelegt werde, wie die Gesundheitsversorgung in den nächsten Jahren inhaltlich ausgestaltet werden soll. Kriterium sind dabei sogenannte „Best point of practise", „der beste Punkt, wo man den Patienten behandeln kann". „Wir wollen den Patienten dort behandeln, wo es für ihn am effizientesten ist - wo es für ihn medizinisch am effizientesten ist, wo es für ihn in der Erreichbarkeit am effizientesten ist und, dass es auch im Bereich der Kosten das effizienteste Behandlungsergebnis erbringt", so Sobotka.

Durch den Landeszielsteuerungsvertrag soll in Niederösterreich eine durchgängige Form der Finanzierung erreicht werden. Auf Grundlage des NÖGUS-Gesetzes, das am 12. Dezember 2013 vom Landtag beschlossen wurde, finden nun die Verhandlungen dafür statt. „Wir haben uns auch zur Aufgabe gemacht, den Bundeszielsteuerungsvertrag als die ganz wesentliche Vorlage zu nehmen. Daher ist der Entwurf, den das Land NÖ den Partnern gegeben hat, einer, der sich eins zu eins an die Vorgaben des Bundeszielsteuerungsvertrages hält", so Sobotka.

„Alle diese Verträge haben nur dann einen Sinn, wenn sie für den Patienten eine Verbesserung bringen", so Sobotka. Zwei ganz wesentliche Dinge wären dabei von Bedeutung: Der Patient müsse einerseits spüren, „dass seine medizinische Behandlung einfacher, besser, transparenter wird und andererseits müssten wir uns das leisten können". „Diese zwei Zielsetzungen sollten wir erfüllen. Wir müssen planen, wo niedergelassene Ärzte sind, wo Ärztezentren sind, wo Spitäler Eigenversorgung übernehmen im ambulanten Bereich genauso wie auch im Bereich der stationären Versorgung", so Sobotka.

Es müsse auch einen klaren Plan geben, „wie die Prozesse abzulaufen haben", so Sobotka: „soll der Mensch als erstes hingehen, wenn er eine Beschwerde hat, wo ist der Weg für ihn am leichtesten und wo wird ihm am schnellsten geholfen". „Ganz wesentlich für uns ist: All diese Systeme, die wir anbieten, müssen vergleichbar sein - in der Qualität und im Ergebnis", so der Landeshauptmann-Stellvertreter. Eine endoskopische Untersuchung müsse beispielsweise - egal wo sie passiert - unter den gleichen Qualitätskriterien und unter den gleichen Ergebnissen durchgeführt werden.

„Wir brauchen ganz klare vergleichbare medizinische, pflegerische, therapeutische Leistungen, egal wo sie erbracht werden, und sie müssen gemessen werden können", so Sobotka. In erster Linie sei man dem Patienten verpflichtet. Wartezeiten und Wegzeiten müssten verkürzt werden und unnötige Belastungen wie Doppeluntersuchungen und Doppelbefunde verhindert werden.

Nähere Informationen: Büro LH-Stv. Sobotka, Mag.(FH) Eberhard Blumenthal, Telefon 02742/9005-12221, e-mail eberhard.blumenthal@noel.gv.at.

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