Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

  • Aus Mitteln der Bedarfszuweisungen 2013 erhalten mehrere Gemeinden in Niederösterreich Beihilfen in der Gesamthöhe von 2.636.749 Euro als Bedarfszuweisungen III (Förderung außergewöhnlicher Erfordernisse der Gemeinden - Energie-Spar-Gemeinde).
  • Weiters wurde beschlossen, für den Betrieb der laut NÖ Suchtplan flächendeckend in ganz Niederösterreich vorgesehenen Beratungsstellen im Jahr 2014 an das Anton Proksch Institut (API) einen Kostenersatz in der Höhe von max. 955.300 Euro, an die PSZ Psychosoziale Zentren GmbH in der Höhe von max. 1.255.650 Euro, an die Caritas der Diözese St. Pölten in der Höhe von max. 1.409.400 Euro und an den Verein Dialog für die Akutversorgung von NÖ PatientInnen in Wien in der Höhe von max. 200.000 Euro zu leisten.
  • Ebenso wurde die Freistellung der Kreditmittel zur Erbringung der sozialmedizinischen und sozialen Betreuungsdienste in Niederösterreich für 2013 für die Institutionen NÖ Hilfswerk, Volkshilfe NÖ, Caritas der Diözese St. Pölten, Caritas der Erzdiözese Wien und Rotes Kreuz in der Gesamthöhe von rund 78,98 Millionen Euro beschlossen.

 

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