04.10.2013 | 13:04

LH-Stv. Sobotka zur Aufhebung des Pönale-Bescheides gegen die Hypo NÖ

„Hypo NÖ ist vollinhaltlich rehabilitiert"

Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka und Rechtsanwalt Dr. Markus Fellner (von links) mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, der den Bescheid der Finanzmarktaufsicht über ein Pönale von 57,9 Millionen Euro gegen die Hypo NÖ aufhebt.
Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka und Rechtsanwalt Dr. Markus Fellner (von links) mit dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, der den Bescheid der Finanzmarktaufsicht über ein Pönale von 57,9 Millionen Euro gegen die Hypo NÖ aufhebt.© NLK Diese Datei steht nicht mehr zum Download zur Verfügung. Bild anfordern

Von einem der schönsten Augenblicke für den Eigentümervertreter sprach Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka heute, Freitag, 4. Oktober, im Rahmen einer Pressekonferenz in Wien zur gestrigen Aufhebung des Bescheides der Finanzmarktaufsicht (FMA) über ein Pönale von 57,9 Millionen Euro gegen die Hypo NÖ durch den Verwaltungsgerichthof (VwGH).

Die Pönalzahlung wegen vermuteter Ordnungswidrigkeit, die vom Land Niederösterreich 2011 auch geleistet worden sei, sei nicht nur in ihrer Höhe damals weltweit einzigartig gewesen, erinnerte Sobotka: „Daraus ist auch eine politische Hatz gegen Mitarbeiter der Hypo Landesbank und der NÖ Vermögensverwaltung FIBEG entstanden."

„Neben der Aufhebung des angefochtenen FMA-Bescheides wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts hat der VwGH auch festgestellt, dass zum Zeitpunkt des Bescheides die Darlehen ohnehin schon zurückgezahlt waren und die über Druck der FMA erfolgte Auflösung der \'Augustus‘-Wertpapiere nicht notwendig gewesen ist. Ohne diesen Bescheid hätte die Hypo also nicht nur den Verlust nicht gehabt, sondern auch Gewinn gezogen", betonte der Landeshauptmann-Stellvertreter.

Die Hypo Gruppe sei eine der wenigen Bankengruppen in Österreich, die nie staatliche Hilfe benötigt habe, sie verfüge über eine stabile Ertragsentwicklung und ein ausgezeichnetes Rating. Die betreffenden Transaktionen wären immer unter der Großveranlagungsgrenze gelegen, das hätten auch elf begleitende interne und externe Gutachten bestätigt. Die Aufsichtsbehörde sei zu jeder Zeit vollinhaltlich informiert und involviert gewesen und habe trotzdem den Bescheid erstellt, so Sobotka.

„Wir waren immer von der Rechtmäßigkeit unserer Vorgangsweise überzeugt, die Hypo NÖ ist jetzt vollinhaltlich rehabilitiert. Ich gehe auch davon aus, dass die noch anhängigen Verfahren eingestellt werden. Was bleibt, ist allerdings ein Reputationsschaden", so der Landeshauptmann-Stellvertreter abschließend. Zudem kündigte er an, dass die Hypo NÖ noch in den nächsten Tagen einen Auszahlungsantrag inklusive Verzinsung stellen werde.

Nähere Informationen beim Büro LH-Stv. Sobotka unter 02742/9005-12221, Mag. (FH) Eberhard Blumenthal, e-mail eberhard.blumenthal@noel.gv.at.

 

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