12.09.2013 | 00:15

Team Stronach will Wahlkampfkostenrückerstattung

LH Pröll: „Kommt nicht in Frage"

„Das Gesetz ist eindeutig und klar. Es kommt für mich nicht in Frage, dass das Team Stronach auch nur einen Cent an Landesgeldern aus der Wahlkampfkostenrückerstattung bekommt", mit deutlichem Nein hat heute Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll den Antrag des Team Stronach auf Wahlkampfkostenrückerstattung abgelehnt.

Das Team Stronach hatte sogar mit Kontonummer eine Rückerstattung der Wahlkampfkosten in der Höhe von rund 521.000 Euro beantragt, obwohl es als Landtagspartei ohnehin reguläre Parteienförderung erhält. Das Parteienfinanzierungsgesetz aus dem Jahr 1977 differenziere zwischen Parteien, die im Landtag vertreten sind und daher Parteienförderung bekommen und Parteien, die nicht in den Landtag einziehen konnten, aber mehr als 2 Prozent der Stimmen erhalten haben und daher Anspruch auf Wahlkampfkostenrückerstattung haben. „Seit 40 Jahren ist diese Praxis unbestritten", betonte Pröll, und daher habe auch seit Bestehen des Parteienförderungsgesetzes keine im Landtag vertretene Partei eine Wahlkampfkostenrückerstattung beantragt.

Noch vor der Landtagswahl 2013 hätten sich alle Parteien darauf verständigt, diese Praxis, „die seit 40 Jahren selbstverständlich war", weiterhin einzuhalten, so Pröll: „Auch das Team Stronach hat sich im Februar dieses Jahres dazu bereit erklärt. Doch jetzt macht das Team Stronach das Gegenteil von dem, was es damals versprochen hat. Das ist ein glatter Wortbruch, und damit ist auch klar, dass das Team Stronach zwei Mal in die Taschen des Wählers greifen möchte."

In der Sitzung des Landtages in der kommenden Woche soll eine „authentische Interpretation" des Gesetzes beschlossen werden, um zu unterstreichen, dass „hier kein Spielraum besteht", kündigte Pröll an: „Das Gesetz bleibt wie es ist, daran gibt es nichts zu rütteln und zu deuteln."

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