07.08.2013 | 11:32

NÖ Jugendhilfe erhält neue gesetzliche Basis

Androsch: Kinderwohl bestmöglich begleiten

Die derzeit in Begutachtung befindliche Vorlage zur NÖ Jugendhilfe neu, die im Oktober in den Landtag eingebracht werden und im Dezember in Kraft treten soll, präsentierte Landesrat Ing. Maurice Androsch gemeinsam mit Mag. Reinfried Gänger, Leiter der NÖ Jugendwohlfahrt, heute, Mittwoch, 7. August, in St. Pölten. Die NÖ Jugendhilfe neu wird das seit 1991 gültige und mittlerweile bereits sieben Mal novellierte Jugendwohlfahrtgesetz ablösen.

„Es geht darum, das Kinderwohl bestmöglich zu begleiten und eine optimale Betreuung der Jugendlichen zu schaffen. Das neue Gesetz stellt eine wichtige Basis für die Arbeit der Fachkräfte dar. Kinder bzw. Jugendliche, die es nicht einfach haben, und ihre Angehörigen sollen wissen, dass jemand da ist, der ihnen fachlich kompetent hilft", betonte dabei Androsch.

Im Vorjahr sind 1.652 Kinder und Jugendliche in voller Erziehung betreut worden. In Niederösterreich stehen 1.402 Plätze für Kinder und Jugendliche in 9 Landes- und 47 privaten Heimen zur Verfügung, dazu kommen 50 befristete Plätze in 6 Krisenzentren. Daneben gab es 2012 noch 294 Jugendliche in Berufsvorbereitungskursen, über 740 Pflegekinder und 33 Krisenpflegekinder. Derzeit befassen sich rund 140 Mitarbeiter an den Bezirkshauptmannschaften und Magistraten mit der Jugendwohlfahrt, ab Jänner 2014 kommen 35 weitere dazu. „Auch an den Budgetzahlen mit 61,3 Millionen Euro im Rechnungsabschluss 2012 bzw. rund 65 Millionen für das Jahr 2013 lässt sich ablesen, dass die Steigerung des Kindeswohls gewährleistet ist", so der Landesrat.

Gänger präzisierte, dass die neue Vorlage, die mit dem Austausch der Termini Jugendwohlfahrt und Jugendhilfe auch den Wandel von der Kontrolle zur Hilfe signalisiere, vieles, was bereits umgesetzt werde, rechtlich abdecke. Die Rechte aller Beteiligten würden sichergestellt, das Vieraugenprinzip komme flächendeckend zur Anwendung. Eine enge Kooperation mit der Fachhochschule St. Pölten und deutschen Einrichtungen gewährleiste, dass wissenschaftliche Erkenntnisse bereits in die strategische Planung einflössen. In Zukunft soll es bereits bei entsprechender Gefährdungsvermutung unbeschränkte Einsicht in Strafregister geben, eine Gefährdungsabklärung ziehe eine sofortige Hilfeplanung mit kurz- und mittelfristigen Zielen nach sich. Nicht zuletzt werde auch die Adoption an internationale Standards angepasst, so Gänger.

Nähere Informationen unter 0664/830 45 12, Mag. Gabriele Strahberger.

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