01.08.2013 | 10:27

Verlängerung der Schwellenwerteverordnung gefordert

Bohuslav, Zwazl: Klein- und Mittelunternehmen stärken, Arbeitsplätze sichern

Mit 31. Dezember 2013 tritt die derzeit geltende Schwellenwerteverordnung außer Kraft. Diese ermöglicht es öffentlichen Stellen, Aufträge im Bau-, Liefer- und Dienstleistungsbereich bis zu einem Volumen von 100.000 Euro direkt an Unternehmen zu vergeben. Die Verordnung bildet somit eine wichtige Maßnahme zur Stärkung der regionalen Wirtschaft. Wirtschafts-Landesrätin Dr. Petra Bohuslav und Wirtschaftskammer-Präsidentin Sonja Zwazl setzen sich nun für eine Verlängerung der bis Jahresende befristet gelockerten Vergaberegeln ein: „Wir appellieren an den Bundesgesetzgeber, diese konjunkturbelebende Maßnahme, die sich in den vergangenen Jahren sehr gut bewährt hat, über das Jahresende hinaus fortzusetzen."

Die zur Ankurbelung der Wirtschaft gelockerten Schwellenwerte haben sich seit ihrer Einführung im Jahr 2009 bestens bewährt und ermöglichen sowohl den Dienststellen des Landes als auch den Gemeinden, öffentliche Aufträge unbürokratisch, rasch und effizient abzuwickeln. Derzeit sind Direktvergaben durch die öffentliche Hand bis zu 100.000 Euro möglich, bei „nicht-offenen Verfahren" im Baubereich sogar bis zu einer Million Euro.

„Die Beschaffung der öffentlichen Hand bildet einen wesentlichen Hebel zur Stärkung der heimischen Wirtschaft, nimmt sie doch einen Anteil von rund 14 Prozent des Bruttoinlandsproduktes ein. Die Schwellenwerteverordnung ist eine wichtige Maßnahme, die öffentliche Beschaffung noch regionaler und damit nachhaltiger zu gestalten", ist Bohuslav überzeugt.

Vor allem Klein- und Mittelunternehmen profitieren von einer raschen Umsetzung investitions- und beschäftigungswirksamer Maßnahmen. In der Praxis zeigt sich, dass die Schwellenwerteverordnung die Dauer bei Vergabeverfahren erheblich verkürzt hat. Dazu kommt eine erhebliche Senkung der Verwaltungskosten. „Öffentliche Auftraggeber und Betriebe benötigen für ihre Projekte größtmögliche Planungssicherheit auch über das Jahr 2013 hinaus. Wünschenswert ist daher eine dauerhafte Etablierung der gelockerten Vergaberegeln", so Zwazl abschließend.

Nähere Informationen: Büro LR Bohuslav, Mag. Lukas Reutterer, Telefon 02742/9005-12026, e-mail lukas.reutterer@noel.gv.at.

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