Die NÖ Landesregierung hat unter Vorsitz von Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll u. a. folgende Beschlüsse gefasst:

  • Aus Mitteln der Bedarfszuweisungen 2013 wurden Beihilfen für Gemeinden als Bedarfszuweisungen II (Sanierungsbedarfszuweisungen) in der Gesamthöhe von 7,38 Millionen Euro bewilligt.
  • Weiters wurden aus Mitteln der Bedarfszuweisungen 2013 Beihilfen für Gemeinden in der Gesamthöhe von rund 73,27 Millionen Euro als Bedarfszuweisungen III (Förderung außergewöhnlicher Erfordernisse der Gemeinden) genehmigt.
  •  Als Maßnahme der überörtlichen Raumordnung wurden für Gemeinden in ganz Niederösterreich Beihilfen in der Gesamthöhe von 1,92 Millionen Euro genehmigt.
  • Gemäß dem Zentrale-Orte-Raumordnungsprogramm wurden Beihilfen in der Gesamthöhe von 165.000 Euro für insgesamt sieben Gemeinden bewilligt.
  • Der Marktgemeinde Göstling an der Ybbs wurde für die betriebliche und bauliche Erhaltung der Aufschließungsstraße (Hochkarstraße) zum Skigebiet Hochkar eine Förderung in der Höhe von 100.000 Euro gewährt.
  • Die Auszahlung einer Förderung für den Besuchsdienst der Caritas der Erzdiözese Wien wurde im Ausmaß von maximal 86.400 Euro für das Jahr 2013 genehmigt.
  • Ebenso wurde die Auszahlung einer Förderung für den Besuchsdienst „da.sein" an das NÖ Hilfswerk im Ausmaß von maximal 145.000 Euro für das Jahr 2013 beschlossen.
  • Auch die Auszahlung einer Förderung für den Besuchsdienst an die Service Mensch GmbhH/Volkshilfe NÖ wurde im Ausmaß von maximal 151.000 Euro für die Jahre 2012 und 2013 bewilligt.

 

 

 

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