11.06.2013 | 15:32

Keine Gebühren für Hochwasseropfer bei Ersatzausstellung von Dokumenten

Kosten werden von Land NÖ und Bund übernommen

Die Opfer der jüngsten Hochwasserkatastrophe können innerhalb eines Jahres für die im Zuge des Hochwassers verloren gegangenen oder beschädigten Dokumente und Ausweise bei der zuständigen Behörde deren Ersatz-Ausstellung beantragen und erhalten diese auch gratis ausgestellt.

Egal ob es sich um einen Reisepass, einen Führerschein, einen Personalausweis, eine Jagdkarte, eine Meldebestätigung oder um ein anderes gebührenpflichtiges Dokument handelt - sie alle werden unentgeltlich als Ersatz-Dokumente ausgestellt.

Voraussetzung ist, dass der Antragsteller von einer Katastrophe, insbesondere Hochwasser, Erdrutsch oder Vermurung betroffen war, dabei seine Dokumente bzw. Ausweise beschädigt wurden oder verloren gegangen sind und dies von der Gemeinde oder durch Vorlage einer Versicherungsverlustmeldung oder auf sonstige Art und Weise glaubhaft gemacht werden kann.

Der Antragsteller muss bei der jeweiligen Behörde das katastrophale Ereignis angeben, die Bestätigung sowie wenn möglich die beschädigten Dokumente vorlegen und aktuelle Fotos mitbringen. Die Behörden stellen dann in weiterer Folge die Ersatz-Dokumente für die Gültigkeitsdauer der ersetzten Dokumente aus. Die Kosten dafür werden von Bund und Land Niederösterreich übernommen.

Nähere Informationen: http://www.noe.gv.at/

RÜCKFRAGEHINWEIS

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion - Pressedienst
Mag. Christian Salzmann Tel: 0 27 42/90 05 - 12 17 2
Fax: 0 27 42/90 05-13 55 0
E-Mail: presse@noel.gv.at
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
© 2024 Amt der NÖ Landesregierung