07.05.2013 | 13:51

Landesregierung beschließt Zuweisung der 15a-Vereinbarung zum „Spekulationsverbot" an den Landtag

Sobotka: „Wichtiger Schritt"

Die NÖ Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung die Zuweisung der neuen 15a-Vereinbarung - „Spekulationsverbot" - an den NÖ Landtag beschlossen.

„Damit ist Niederösterreich Vorreiter in Sachen Transparenz und setzt den Weg der sorgfältigen Budgetgestaltung weiter fort", betont Landesfinanzreferent Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Wolfgang Sobotka.

Die Richtlinien der 15a-Vereinbarung sehen unter anderem vor: Es dürfen bei der Finanzgebarung keine vermeidbaren Risiken eingegangen werden, wie zum Beispiel Kreditaufnahme nur zum Zweck der Veranlagung oder Derivatgeschäfte ohne Grundgeschäft. Ein Koordinationskomitee überwacht die Einhaltung der Richtlinien und der Rechnungshof erstellt die notwendigen Gutachten. Sämtliche Gutachten und Entscheidungen werden im Sinne einer umfassenden Transparenz veröffentlicht.

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