21.01.2013 | 00:00

NÖ Tierschutzombudsfrau informiert über Gesetzesänderung

Kupierverbot für Hunde weiter verschärft

Das Kupieren von Hunden ist in Österreich verboten. Ebenso verboten war bisher schon das Ausstellen kupierter Hunde. Die NÖ Tierschutzombudsfrau, Dr. Lucia Giefing, nimmt eine Änderung des Tierschutzgesetzes Ende Dezember 2012 - infolge derer nunmehr neben dem Ausstellen auch der Import, der Erwerb, die Vermittlung sowie die Weitergabe von kupierten Hunden verboten sind - zum Anlass, auf das Thema aufmerksam zu machen.

„Notwendig wurde die Neuregelung, da das bestehende ‚Kupierverbot‘ immer wieder umgangen wurde; etwa indem trächtige Hündinnen zum Werfen ins Ausland und ihre in der Folge nicht in Österreich geborenen Welpen kupiert nach Österreich gebracht wurden. Oder auch indem in Inseraten aus dem Ausland stammende und kupierte Welpen mit dem Hinweis, dass in Österreich kein Importverbot für kupierte Hunde bestehe, zum Verkauf angeboten wurden", erläutert Giefing.

Laut Information des Bundesministeriums für Gesundheit wurde in der parlamentarischen Diskussion festgehalten, dass die Unterbringung von entlaufenen, ausgesetzten, zurückgelassenen sowie von der Behörde beschlagnahmten oder abgenommenen Tieren in einem Tierheim nicht als Weitergabe oder Vermittlung zu qualifizieren ist. Die Unterbringung solcher Hunde auf einem guten Platz bleibt im Interesse des Tierschutzes bzw. jedes einzelnen betroffenen Hundes nach wie vor möglich.

Nähere Informationen: NÖ Tierschutzombudsmann, Dr. Lucia Giefing, Telefon 02742/9005-15578, e-mail post.tso@noel.gv.at.

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