17.07.2012 | 08:50

Urlaub von der Pflege: Kurzzeitpflege und Urlaubszuschuss

LR Schwarz: Abwechslung für SeniorInnen und Entlastung für Angehörige

Jeder Mensch braucht von Zeit zu Zeit Urlaub, Erholung, Abwechslung vom Alltag. Ganz besonders wichtig sind solche Erholungsphasen für pflegende Angehörige. Alle NÖ Landespflegeheime und die meisten Vertragsheime des Landes bieten für solche Situationen die so genannte Kurzzeitpflege, eine vorübergehende stationäre Aufnahme zur Pflege in einem Heim, an. Außerdem unterstützt das Land Niederösterreich pflegende Angehörige mit einem Urlaubszuschuss von bis zu 120 Euro pro Person.

"Das sind zwei der Angebote, mit denen wir pflegende Angehörige, die nicht nur viel Herz und Zeit in die Betreuung ihrer Nächsten investieren, sondern auch eine große Belastung auf sich nehmen, unterstützen und entlasten wollen", erklärt dazu Sozial-Landesrätin Mag. Barbara Schwarz. "Die Kurzzeitpflege bietet für Betroffene und Angehörige außerdem die einmalige Chance, nicht nur das multiprofessionelle Pflegeangebot einer stationären Einrichtung, sondern auch den abwechslungsreichen Alltag in einem Heim kennenzulernen. Sollte die Hauptpflegeperson etwa zwischenzeitig Urlaub in Österreich bzw. Niederösterreich machen, fördern wir diesen mit einem kleinen Finanzierungszuschuss aus unserer NÖ Urlaubsaktion", informiert Schwarz.

Kurzzeitpflege ist in der Dauer von einer Woche bis zu maximal sechs Wochen pro Jahr möglich. Sie kann bis zur Pflegegeldstufe 7 in Anspruch genommen werden, selbstverständlich auch dann, wenn pflegende Angehörige selbst erkranken oder sonst verhindert sind (z. B. Spitals- oder Kuraufenthalt). Bei Bedarf gibt es einen Zuschuss der NÖ Sozialhilfe. Eine Inanspruchnahme ist aber nur einmal pro Jahr möglich. Kurzzeitpflegeplätze stehen in jedem Pflegeheim zur Verfügung.

Mit der Urlaubsaktion für pflegende Angehörige werden Personen gefördert, die Pflegebedürftige, die mindestens Pflegegeld der Stufe 3 beziehen, als Hauptpflegeperson betreuen, wenn sie in Österreich ihren Urlaub (auch ohne Pflegebedürftige) verbringen. Die Aktion kann pro Person und Jahr nur einmal in Anspruch genommen werden, unabhängig von den Kosten und der Dauer des Urlaubs. Die Gewährung der Förderung ist nicht vom Einkommen abhängig. Der Zuschuss beträgt 100 Euro für einen Urlaub in Österreich, 120 Euro für einen Urlaub in Niederösterreich. Anträge sind bei den NÖ Bezirkshauptmannschaften und Magistraten sowie den Gemeindeämtern erhältlich. Der Antrag ist spätestens sechs Monate nach dem Urlaub einzubringen.

„Es ist auch Teil des Ausbauprogramms, unser Angebot in den Heimen immer vielfältiger werden zu lassen. In ganz Niederösterreich entstehen laufend neue Angebote in den Bereichen Intensiv- und Hospizpflege, Tagespflege sowie Kurzzeit- und Übergangspflege. Mit diesen Maßnahmen kommen wir unserem Ziel der sozialen Modellregion Niederösterreich wieder ein gutes Stück näher, indem wir den pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen diese Lebensphase durch ein respektvolles und partnerschaftliches Miteinander wertvoll, sicher und schön gestalten", so Schwarz abschließend.

Beratung für Betroffene und pflegende Angehörige bietet die NÖ Pflege-Hotline unter 02742/9005-9095 oder unter e-mail post.pflegehotline@noel.gv.at.

Nähere Informationen: Büro LR Schwarz, Marion Gabler-Söllner, Telefon 02742/9005-12655, e-mail marion.gabler-soellner@noel.gv.at.

 

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