29.02.2012 | 08:48

Wichtige Informationen zum einheitlichen EU-Führerschein ab 2013

Umtausch nicht verpflichtend

Ab 2013 gibt es den einheitlichen EU-Scheckkartenführerschein. Der Führerschein wird auf 15 Jahre befristet. Wichtig ist, dass es dafür keine verpflichtende ärztliche Untersuchung geben wird und auch keine zusätzliche Ausbildung in der Fahrschule notwendig sein wird. Alle Führerscheine, die vor dem 19. Jänner 2013 ausgestellt wurden bzw. werden, sind bis 18. Jänner 2033 gültig. Ein Umtausch ist nur nötig, wenn sich entweder Daten ändern, der Führerschein verloren oder gestohlen wurde oder das Dokument Beschädigungen aufweist. Diejenigen, die den alten Papier-Führerschein gegen den Scheckkartenführerschein eintauschen wollen, können den neuen Scheckkartenführerschein bei jeder Führerscheinbehörde (entweder jene am Wohnsitz oder jede andere in Österreich) beantragen. Dafür notwendig ist ein aktuelles Passfoto, die Kosten betragen 49,50 Euro.

Vorgesehen sind weiters eine neue Führerscheinklasse „AM" für Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge statt dem Mopedausweis, ein stufenweiser Zugang zum Motorradführerschein sowie die neuen Motorradklassen A 1, A 2 und A.

Weitere Informationen zu diesem Thema bieten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros des Landes oder die Internetseiten http://www.help.gv.at/, http://www.scheckkartenführerschein.at/ und http://www.noe.gv.at/.

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