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Wirtschaft, Tourismus & Technologie

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in Niederösterreich

Tourismusgesetz NEU

Der Niederösterreichische Landtag hat am 1. Juli 2010 ein neues Tourismusgesetz beschlossen, das mit 1. Jänner 2011 in Kraft trat. Damit wurde ein wichtiger Beitrag geleistet, um die dynamische Entwicklung des niederösterreichischen Tourismus weiter zu forcieren.

Neben den Tourismusstrukturen wurden mit dem Tourismusgesetz 2010 auch die Tourismusabgaben neu geregelt. Dabei erfolgt ein schrittweiser Anpassungsprozess der seit 20 Jahren unveränderten Abgabenwerte. In der Folge wird die Höhe der niederösterreichischen Abgaben in etwa bei den Werten vergleichbarer Bundesländer liegen.


Nächtigungstaxe ersetzt Orts- und Regionaltaxe

Statt der bisherigen Orts- und Regionaltaxe gibt es ab 2011 nur mehr eine Nächtigungsabgabe, diese wird in zwei Schritten erhöht und liegt je nach Ortsklasse für das Jahr 2011 zwischen 0,36 und 1,77 € und für das Jahr 2012 zwischen 0,5 und 2,2 €. Ab dem Jahr 2013 wird die Abgabe jährlich wertangepasst. Die neue Nächtigungstaxe ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die vom nächtigenden Gast zu entrichten ist und im Verhältnis 65 % zu 35 % zwischen Land und Gemeinden aufgeteilt wird.


Interessentenbeitrag neu gestaltet

Der Interessentenbeitrag ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe und von selbstständig Erwerbstätigen zu entrichten, die einen mittel- oder unmittelbaren Nutzen aus dem Tourismus ziehen. Der Abgabenertrag wird im Verhältnis 95 % zu 5 % zwischen Gemeinden und Land aufgeteilt. Als Berechnungsgrundlage für den Interessentenbeitrag wird der jährliche Umsatz herangezogen. Bei der Berechnung bleibt ab 1.1.2011 ein Freibetrag von 150.000 € außer Ansatz. Bei einem Umsatz von weniger als 150.000 € sind selbstständig Erwerbstätige somit nicht beitragspflichtig. Die Höchstberechnungsgrundlage wird von 550.000 € im Jahr 2011 schrittweise (ab 2012 auf 750.000 €; ab 2013 850.000 €) auf 1 Mio. € im Jahr 2014 angehoben. Der auf die Berechnungsgrundlage anzuwendende Promillesatz wird mit 1. Jänner 2011 um ca. 50 % im Sinn der nachgezogenen Wertanpassung angehoben.

Bei Privatzimmervermietern hat sich an den anzuwendenden Prozentsätzen nichts geändert, die gesetzlich definierten Höchstbeträge je nach Ortsklasse liegen ab 1. 1. 2011 zwischen 60 und 500 €. Interessentenbeiträge, die 10 € unterschreiten, sind nicht vorzuschreiben (Bagatellgrenze). Ab dem Jahr 2015 werden die Wertgrenzen der Abgabe jährlich wertangepasst. Der bisherige Anhang zum Tourismusgesetz, in dem die abgabepflichtigen Unternehmen in vier Abgabengruppen aufgelistet sind, bleibt vorerst bestehen, wird überarbeitet und das Ergebnis mit einer Verordnung neu geregelt.


Einsatz der Abgaben für Tourismusentwicklung

Nach Auslaufen der Übergangsregelungen stehen dem Tourismusnetzwerk Niederösterreich,unabhängig von budgetären Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene, in Summe mehr Mittel zur Verfügung. Die Verwendung ausschließlich für die niederösterreichische Tourismusentwicklung ist Vorgabe. Bei beiden Abgaben wird der Landesanteil zur Gänze für Maßnahmen zur Weiterentwicklung, Förderung und Vermarktung des landesweiten und regionalen Tourismus aufgewendet. Die Ertragsanteile der Gemeinde sind ebenfalls für Weiterentwicklung und Förderung des Tourismus zweckgewidmet.


Handbuch zum neuen Gesetz

Über die Änderungen im Detail ist ein Handbuch erarbeitet worden, in dem alle nützlichen und wesentlichen Informationen nachgelesen werden können.


Weitere Informationen

Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie,
Dr. Elisabeth Marecek, Tel. 02742/9005-16137
Elisabeth Wiesmüller, Tel. 02742/9005-11427
Irene Heidegger, Tel. 02742/9005-16147
E-Mail: post.wst3@noel.gv.at





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wirtschaft, Tourismus und Technologie


E-Mail: post.wst3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16157, Fax: 02742/9005-16330

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 21.02.2011