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Gewerbe & Anlagen
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in Niederösterreich 
Verstrebungen einer Lagerhallendecke

Gewerbeanmeldung - Online

  

Kurzbeschreibung:

Eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, kann dann selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden, wenn das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde des Betriebsstandortes angemeldet worden ist.

Sowohl Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer als auch juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine etc.) und eingetragene Personengesellschaften benötigen für die Ausübung eines Gewerbes eine Gewerbeberechtigung.

Formular:

Online-Antrag (Produktion)

Erklärung für den gewerberechtlichen Geschäftsführer (doc, 60.4 KB)
Erklärung Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen, natürliche Personen (doc, 58.9 KB)
Erklärung Nichtvorliegen von Gewerbeausschlussgründen, juristische Personen (doc, 29.7 KB)

 Online-Antrag, Probieren ohne Folgen (es wird dadurch kein Antrag erzeugt)

Detailierte Informationen:
Gewerbeanmeldung




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.


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Letzte Änderung dieser Seite: 14.09.2009