Gewerbeanmeldung - Online
Kurzbeschreibung: | Eine Tätigkeit, die der Gewerbeordnung unterliegt, kann dann selbstständig, regelmäßig und mit Gewinnabsicht ausgeübt werden, wenn das Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde des Betriebsstandortes angemeldet worden ist. Sowohl Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer als auch juristische Personen (Kapitalgesellschaften, Vereine etc.) und eingetragene Personengesellschaften benötigen für die Ausübung eines Gewerbes eine Gewerbeberechtigung. |
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Formular: | Online-Antrag (Produktion) Erklärung für den gewerberechtlichen Geschäftsführer (doc, 60.4 KB) Online-Antrag, Probieren ohne Folgen (es wird dadurch kein Antrag erzeugt) |
| Detailierte Informationen: | Gewerbeanmeldung |

