Aufzugsprüfer (HBV 2009)
Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009), Verzeichnis der Inspektionsstellen für Hebeanlagen
Mit 1. August 2009 ist die neue Hebeanlagen-Betriebsverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung gilt für überwachungsbedüftige Hebeanlagen.
Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen sind vom Landeshauptmann zu bestellen und in ein Verzeichnis aufzunehmen.
Die Bestellung erfolgt für einzelne oder als Gruppen von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen.
- Liste der in NÖ nach der ASV bestellten AufzugsprüferInnen (xls, 28,5 kB)
- Liste der nach HBV bestellten und der übergeleiteten Inspektionsstellen (xls, 26 kB)
- Leitlinien für Hebeeinrichtungen (pdf, 123 kB)
Gemäß der nach der NÖ Aufzugsverodnung 1995 zu bestellenden Aufzugsprüferinnen und Aufzugsprüfer wird auf die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht (RU1) verwiesen.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gewerberecht
E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12714, Fax: 02742/9005-13625
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

