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Gewerbe & Anlagen


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in Niederösterreich

Aufzugsprüfer (HBV 2009)

Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009 (HBV 2009), Verzeichnis der Inspektionsstellen für Hebeanlagen

Mit 1. August 2009 ist die neue Hebeanlagen-Betriebsverordnung in Kraft getreten. Diese Verordnung gilt für überwachungsbedüftige Hebeanlagen.

Inspektionsstellen für überwachungsbedürftige Hebeanlagen sind vom Landeshauptmann zu bestellen und in ein Verzeichnis aufzunehmen.

Die Bestellung erfolgt für einzelne oder als Gruppen von überwachungsbedürftigen Hebeanlagen.

- Liste der in NÖ nach der ASV bestellten AufzugsprüferInnen (xls, 28,5 kB)

- Liste der nach HBV bestellten und der übergeleiteten Inspektionsstellen (xls, 26 kB)

Leitlinien für Hebeeinrichtungen (pdf, 123 kB)

Gemäß der nach der NÖ Aufzugsverodnung 1995 zu  bestellenden Aufzugsprüferinnen und Aufzugsprüfer wird auf die Abteilung Bau- und Raumordnungsrecht (RU1) verwiesen.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes für Gewerberechtsangelegenheiten

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gewerberecht


E-Mail: post.wst1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-12714, Fax: 02742/9005-13625

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 14

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 11.04.2012