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Arbeitsmarkt


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in Niederösterreich

Verpflegungskostenzuschuss für Lehrlinge

Lehrlinge, die auf Grund des Ausbildungsortes gezwungen sind, in einem Heim oder einer Privatunterkunft außerhalb ihres Hauptwohnsitzes zu wohnen, können einen monatlichen Zuschuss erhalten. Voraussetzung ist ein aufrechtes Lehrverhältnis.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Verpflegungskostenzuschuss

Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung


Elke Hirtl-Dolezal E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11235, Fax: 02742/9005-13970

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 29.12.2011