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Verpflegungskostenzuschuss für Lehrlinge
Lehrlinge, die auf Grund des Ausbildungsortes gezwungen sind, in einem Heim oder einer Privatunterkunft außerhalb ihres Hauptwohnsitzes zu wohnen, können einen monatlichen Zuschuss erhalten. Voraussetzung ist ein aufrechtes Lehrverhältnis.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Verpflegungskostenzuschuss
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung
Elke Hirtl-Dolezal E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11235, Fax: 02742/9005-13970
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung
Elke Hirtl-Dolezal E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11235, Fax: 02742/9005-13970
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9