Lehrlings-Pendlerhilfe
Wer täglich oder wöchentlich von seinem Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann die NÖ Lehrlingspendlerhilfe erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Entfernung vom Wohn- zum Arbeitsort bzw. zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels mindestens 3 km beträgt, für die Fahrten finanzielle Aufwendungen entstehen und das monatliche Bruttoeinkommen die in den Richtlinien Punkt 3.2 festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigt.
Hinweis:
Sie haben die Möglichkeit den Antrag per E-Mail bei uns einzubringen. Füllen Sie dazu das Antragsformular am besten elektronisch aus. Bitte ausdrucken, unterschreiben und mit Dienstgeberbestätigung eingescannt an
Die Richtlinien stehen unten als Download zur Verfügung.
Informationen zur Pendlerhilfe für ArbeitnehmerInnen finden Sie hier:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung
ArbeitnehmerInnen-Hotline E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555, Fax: 02742/9005-10649
3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus

