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in Niederösterreich 
Schweißer mit Schutzmaske in der Werkstatt

Lehrlings-Pendlerhilfe

Wer täglich oder wöchentlich von seinem Hauptwohnsitz zum Arbeitsort pendelt, kann die NÖ Lehrlingspendlerhilfe erhalten.

Voraussetzung ist, dass die Entfernung vom Wohn- zum Arbeitsort bzw. zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels mindestens 3 km beträgt, für die Fahrten finanzielle Aufwendungen entstehen und das monatliche Bruttoeinkommen eine festgelegte Höchstgrenze nicht übersteigt.

Hinweis: 

Sie haben die Möglichkeit den Antrag per E-Mail bei uns einzubringen. Füllen Sie dazu das Antragsformular am besten elektronisch aus. Bitte ausdrucken, unterschreiben und mit Dienstgeberbestätigung eingescannt an

pendlerhilfe@noel.gv.at

Die Richtlinien stehen unten als Download zur Verfügung.


Informationen zur Pendlerhilfe für ArbeitnehmerInnen finden Sie hier:




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Lehrlingspendlerhilfe

Amt der NÖ Landesregierung
Abt. Allgemeine Förderung - Arbeitnehmerförderung


ArbeitnehmerInnen-Hotline E-Mail: pendlerhilfe@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9555, Fax: 02742/9005-10649

3109 St. Pölten, Tor zum Landhaus

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


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Letzte Änderung dieser Seite: 29.01.2010