NÖ Lehre mit Matura
Die Förderung „NÖ Lehre mit Matura" können folgende Personen mit Hauptwohnsitz in Niederösterreich erhalten:
- Absolventinnen und Absolventen Landwirtschaftlicher Berufs- und Fachschulen (§ 17 bzw. § 19 NÖ Landwirtschaftliches Schulgesetz, LGBl. 5025)
- Absolventinnen und Absolventen des Ausbildungsmodells „IndustrietechnikerIn" der Industriellenvereinigung Niederösterreich
Die Kurskosten werden bis zu einer Höhe von € 4.000,-- vom Land NÖ getragen. Die ausgefüllten Anträge müssen über das Kursinstitut eingebracht werden, dieses leitet sie an die Förderabteilung des Landes weiter.
Nicht gefördert werden:
- Personen, die die Ausbildung abbrechen, ab dem Zeitpunkt des Ausbildungsabbruches
- Personen, die beim AMS als arbeitslos vorgemerkt sind
Alle Personen, die aufgrund des bisherigen Förderungsmodells des Landes NÖ bis spätestens 31. Dezember 2008 eine Ausbildung „Lehre mit Matura" begonnen haben, erhalten weiterhin die Förderung auf Grundlage der bisher geltenden Richtlinien F3-ANF-2102/005-2008.
Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Förderungen von anderen Stellen (z.B. Dienstgeber, Wirtschaftskammer, ...) werden von der Förderungshöhe abgezogen, insbesondere schließen
- die Förderung „NÖ Lehre mit Matura",
- die NÖ Bildungsförderung, sowie
- die Förderung „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung" des Bundes
einander wechselseitig aus.
Wirtschaftskammer NÖ, Bildung
Bildungspolitik, Kontakte zum berufsbildenden Schulwesen, Berufsinformation, Berufsausbildungsrecht
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung F3, Arbeitnehmerförderung
Nicole Simon, Josef Waygand E-Mail: bildungsfoerderung@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11242 und 11226, Fax: 02742/9005-13970
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

