Sie sind hier: Home » Wirtschaft & Arbeit / Arbeitsmarkt » Lehrlinge » Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule
Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule für Lehrlinge
Für Lehrlinge (ordentliche oder außerordentliche SchülerInnen) kann eine Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule gewährt werden, wenn die einfache Wegstrecke zwischen dem Wohnort und der Berufsschule 250 km oder mehr beträgt.
Es gibt keine Einkommenshöchstgrenze.
Die Berechnung erfolgt nach dem amtlichen Kilometerprogramm (kürzeste Straßenverbindung). Es wird die Hälfte der Kosten der Fahrten rückerstattet.
Die Berechnungsgrundlage bildet der Tarifplan öffentlicher Verkehrsmittel 2. Klasse.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Beihilfe für Fahrten zur Berufsschule
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung F3
Kurt Kreitzer E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11237, Fax: 02742/9005-13970
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Allgemeine Förderung F3
Kurt Kreitzer E-Mail: post.f3anf@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-11237, Fax: 02742/9005-13970
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9