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in Niederösterreich 
Schweißer mit Schutzmaske in der Werkstatt

Bedienstetenschutz - Erläuterung Betriebe

Der Begriff "Betriebe" stammt aus Art. 21 Abs. 2 BVG.

Die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes bezeichnet als Betrieb jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet, innerhalb der eine physische oder juristische Person oder eine Personengemeinschaft mit technischen oder immateriellen Mitteln die Erzielung bestimmter Arbeitsergebnisse fortgesetzt verfolgt, ohne Rücksicht darauf, ob Erwerbsabsicht
besteht oder nicht.

In der Praxis sind Krankenanstalten und Pensionisten- und Pflegeheime Betriebe.
Keine Betriebe sind hingegen Bauhöfe der Gemeinden oder Jugendheime.

Für Betriebe gilt das (bundesgesetzliche) ArbeitnehmerInnen-Schutzgesetz und die
auf dieser Grundlage erlassenen Verordnungen.




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für Bedienstetenschutz

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gebäudeverwaltung


E-Mail: post.bedienstetenschutz@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-13227, Fax: 02742/9005-17070

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 9

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Letzte Änderung dieser Seite: 27.06.2007