
Das NÖ Bediensteten-Schutzgesetz 1998 gilt für alle MitarbeiterInnen des Landes NÖ und der NÖ Gemeinden, soweit sie nicht in den Betrieben des Landes NÖ oder der Gemeinden beschäftigt sind
Gesamtfassung in Word und PDF Dateien der Bediensteten-Schutzverordnung 2003 > mehr
Die Judikatur des Verfassungsgerichtshofes bezeichnet als Betrieb jede Arbeitsstätte, die eine organisatorische Einheit bildet. > mehr