Förderung von „Bewusstseinsbildenden“ Maßnahmen zum Alltagsradverkehr
Fördermöglichkeit für NÖ Gemeinden bis höchstens € 5.000,-
Es gibt eine Fördermöglichkeit für bewusstseinsbildende Maßnahmen, wenn RADLand präsentiert wird. Wird z. B. ein Fest veranstaltet, muss in der Bewerbung, in der Einladung das RADLand-Logo UND ein Text über RADLand beinhaltet sein. Ebenso muss beim Fest RADLand eindeutig sichtbar präsentiert werden.
Auch RADLergarderoben können gefördert werden. Die Fördervoraussetzungen sind die gleichen.
Ab einer Mindestausgabe einer Gemeinde von € 500,-- kann eine Förderung zugesagt werden. Jede Gemeinde kann um Förderung ansuchen, max. € 5.000,-- p. a. sind möglich. Beim Radlrekordtag ist die Mindestausgabensumme € 100,--.
Es können nur Gemeinden mit 50% der Gemeindeausgaben gefördert werden. Die Fördergrenze von € 5.000,00 pro Gemeinde kann auf keinen Fall überschritten werden.
Es kann KEINE Infrastruktur gefördert werden.
Um eine Förderung zu erhalten, MUSS die Gemeinde der Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten im Amt der NÖ Landesregierung, Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten das Förderersuchen (Ansuchen auf http://www.radland.at/) noch vor dem Start der Aktion senden. Rechnungen, die vor dem Förderersuchen datiert sind, werden nicht gefördert.
Mit der Abrechnung müssen als weitere Fördervoraussetzung Bilder, Belegsexemplare und Originalrechnungen übermittelt werden. RADLand muss präsentiert werden (Druckwerke, Transparent beim Fest, ...).
Die Abrechnung soll bis spätestens 30.11. erfolgen, damit die zugesagte Förderung noch im gleichen Jahr ausbezahlt werden kann. Eigenleistungen der Gemeinde (Personal) und freiwillige Arbeiten bleiben unberücksichtigt.
Um diverse Termine auch auf unserer Homepage ankündigen zu können, wird um die Übermittlung von Einladungen, Plakaten etc. gebeten.
Zur Unterstützung der Aktionen können Gemeinden und Radvereine auf Anfrage bei „die umweltberatung" Werbematerial und Transparente erhalten - ist auch über http://www.radland.at/ erreichbar. Kleine Kontingente können auch kostenlos bezogen werden. Texte und Logos für Kampagnen erhalten Sie direkt von der Homepage http://www.radland.at/.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Gesamtverkehrsangelegenheiten
Ing. Christian Hofecker E-Mail: post.ru7@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14047, Fax: 02742/9005-14950
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16