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Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung

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Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung
in Niederösterreich

Kontrolle der gemäß § 57 a KFG 1967 ermächtigten Betriebe

In Österreich werden für die wiederkehrende Begutachtung der Fahrzeuge ("Pickerl") vorwiegend Betriebe ermächtigt, die auch Reparaturen an Fahrzeugen durchführen.
Ein derartiges System findet sich in der Europäischen Union auch in Großbritannien und Holland. Um die Objektivität dieser Überprüfungen gegenüber der Europäischen Gemeinschaft entsprechend nachweisen zu können, ist ein Qualitätssicherungssystem erforderlich.
Die Abteilung WST8, technische Kraftfahrzeugangelegenheiten ist zuständig, dieses System umzusetzen.
Im Rahmen dieses Qualitätsicherungssystems werden mehrere Maßnahmen durchgeführt.
Neben der direkten Kontrolle der ermächtigten Betriebe durch regelmäßige Revisionen werden durch die besondere Überprüfung von Altfahrzeugen und die Vornahme von technischen Kontrollen von Fahrzeugen im Verkehr indirekte Kontrollen gesetzt.

In Niederösterreich sind ca. 1300 Werkstätten ermächtigt, die wiederkehrende Begutachtungen durchführen dürfen.
Diese Ermächtigungen können auf unterschiedliche Fahrzeugkategorien (z.B. Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen höchst zulässiges Gesamtgewicht) eingeschränkt sein.

Zuständig für die Ermächtigung von Werkstätten ist die Abteilung RU6, Verkehrsrecht, erreichbar unter:


Telefon: 02742/9005-12917
E-Mail: post.ru6@noel.gv.at




WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeuganlegenheiten


E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-16024, Fax: 02742/9005-16030

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


Letzte Änderung dieser Seite: 08.07.2011