Änderung der Fahrzeugart
a) PKW auf LKW
Eine derartige Änderung ist nur möglich, wenn dauerhafte Umbauten (zum Beispiel Sitzplätze ausgebaut) vorgenommen werden und ein Laderaum entsteht.
Bezüglich der Gewichte sind eine Reihe von Bedingungen zu erfüllen, damit es sich nach dem Umbau um einen Lastkraftwagen handelt.
Für Fahrzeugbezogene Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Senden Sie bitte eine Kopie ihres Fahrzeugdokumentes und ihren gewünschten Umbau (wie viele Sitze werden gestrichen) entweder
per Fax an 02742/9005/16030
oder per E-Mail an post.wst8@noel.gv.at
Allgemein:
Die seitliche Vergitterungen bzw. Verblechungen der Fenster im Laderaum sind sowie auch die Trennwand zwischen Fahrgastraum und Ladefläche nicht mehr zwingend Vorschrift. Aus kraftfahrtechnsicher Sicht sind diese auf Grund der erforderlichen Ladungssicherungsvorschriften jedoch trotzdem aus Gründen der Sicherheit meist sehr sinnvoll.
TIPP: Gibt es das Fahrzeug in typengenehmigter Ausführung als LKW, dann orientieren sie sich am Besten daran.
b) LKW auf PKW
Beim Umbau eines LKW's auf einen PKW müssen Sitze, Gurten, Seitenfenster und Innenverkleidung eingebaut werden. Es ist jedenfalls darauf zu achten, dass keine scharfkantigen Teile, welche eine Gefahr für die zu befördernden Personen darstellen, vorhanden sind. Gibt es das Fahrzeug in typengenehmigter Ausführung als PKW, dann orientieren sie sich am Besten daran.
Der Umbau von sogenannten "Pickup's" ist in den meisten Fällen nicht möglich.
Für Fahrzeugbezogene Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Senden Sie bitte eine Kopie ihres Fahrzeugdokumentes und ihren gewünschten Umbau (wie viele Sitze werden gestrichen) entweder
per Fax an 02742/9005/16030
oder per E-Mail an post.wst8@noel.gv.at
Nähere Informatin zum Ein- bzw. Ausbau von Sitzen
Weiters ist zu bedenken, dass durch die Änderung von LKW auf PKW die Normverbrauchsabgabe fällig werden kann. Diesbezügliche Informationen bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Wohnort - Finanzamt.
Vorgehensweise
Termin nehmen und umgebautes Fahrzeug mit Nachweis über neues Eigengewicht (Waagzettel) vorführen.
Weitere erforderliche Nachweise können im Zuge der Überprüfung genannt werden.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7

