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Airbag
Austausch der Airbags auf gleiche Type
- Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte oder einer gleichwertigen Werkstätte aufbewahren
- keine Eintragung im Genehmigungsdokument(Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) erforderlich
Austausch der Airbags auf andere, nicht gleicher Type
- Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte, Genehmigungsdokument(Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) und einen formlosen Antrag per Post an
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung für technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
schicken.
- Nach erfolgter Eintragung im Genehmigungsdokument wird dieses wieder an den Antragsteller zurückgeschickt.
Stilllegung oder Deaktivierung auf Dauer bzw. Wiederaktivierung der Airbags
- Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter neutraler Prüfstellen (Technischer Dienste), Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte,Genehmigungsdokument(Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) und einen formlosen Antrag per Post an
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung für technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
schicken.
- Nach erfolgter Eintragung im Genehmigungsdokument wird dieses wieder an den Antragsteller zurückgeschickt.
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7

