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Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung
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Kraftfahrzeugüberprüfung & Genehmigung 
in Niederösterreich 
Böschung und ein Stück Strasse mit einem LKW

Airbag

Austausch der Airbags auf gleiche Type

  • Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte oder einer gleichwertigen Werkstätte aufbewahren
  • keine Eintragung im Genehmigungsdokument(Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) erforderlich

Austausch der Airbags auf andere, nicht gleicher Type

  • Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte, Genehmigungsdokument(Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) und einen formlosen Antrag per Post an

    Amt der NÖ Landesregierung
    Abteilung für technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
    Landhausplatz 1
    3109 St. Pölten

schicken.

  • Nach erfolgter Eintragung im Genehmigungsdokument wird dieses wieder an den Antragsteller zurückgeschickt.

Stilllegung oder Deaktivierung auf Dauer bzw. Wiederaktivierung der Airbags

  • Freigabe des Fahrzeugherstellers bzw. seines Bevollmächtigten oder Ziviltechnikergutachten oder Gutachten anderer geeigneter neutraler Prüfstellen (Technischer Dienste), Werkstättenbestätigung einer Vertragswerkstätte,Genehmigungsdokument(Typenschein, Einzelgenehmigungsbescheid oder Bestätigung für die Zulassung) und einen formlosen Antrag per Post an

    Amt der NÖ Landesregierung
    Abteilung für technische Kraftfahrzeugangelegenheiten
    Landhausplatz 1
    3109 St. Pölten

schicken.

  • Nach erfolgter Eintragung im Genehmigungsdokument wird dieses wieder an den Antragsteller zurückgeschickt.



WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Technische Kraftfahrzeugangelegenheiten


E-Mail: post.wst8@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-9020, Fax: 02742/9005-16030

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 7

Lageplan, Adressen aller Dienststellen

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Letzte Änderung dieser Seite: 23.04.2012