L 2003 Umfahrung Zwölfaxing
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| Thema | Seite |
| Allgemeines | 1 |
| Übersichtsluftbildplan | 2 |
| Querschnitt | 3 |
| Verkehrsuntersuchung | 4 |
| Projektstatus und Zeitplan | 5 |
| Lärmschutz und Umweltschutzmaßnahmen | 6 |
| Ansprechpersonen | 7 |
Allgemeines
Vorgeschichte
Die bestehende Ortsdurchfahrt von Zwölfaxing im Zuge der L 2003 weist eine traditionell hohe Verkehrsdichte auf. Dies war der Grund, warum die Umfahrung Zwölfaxing in den 1990er Jahren in das Verkehrskonzept "Ortsumfahrungen Südraum Wien" aufgenommen wurde.
Nach Errichtung und Verkehrsfreigabe der S 1 Wiener Außenring Schnellstraße und der Ortsumfahrungen von Himberg, Maria Lanzendorf und Leopoldsdorf im Zuge der Landesstraßen B 15 und B 16 wurden im Raum Zwölfaxing Verkehrszählungen durchgeführt, welche zum Ergebnis führten, dass für Zwölfaxing dringender Handlungsbedarf besteht.
Aufgrund der sehr hohen Verkehrsbelastung in den Ortsdurchfahrten von Zwölfaxing und Pellendorf erfolgte der Auftrag Planungen für eine Entlastung der L 2003 in diesen Ortsdurchfahrten zu beginnen.
Planungsphase
Als erster Schritt wurde eine Verkehrsuntersuchung durchgeführt, welche zu dem Ergebnis kam, dass mit einer Umfahrungsstraße eine wesentliche Verkehrsreduktion in den Ortsdurchfahrten zu erreichen ist.
Im Rahmen eines Vorprojekts wurden 7 Trassen (3 Trassen westlich und 4Trassen östlich) in einer Wirkungsanalyse bewertet und nach verschiedenen Kriterien wie Verkehrswirksamkeit, Ökologie, Lärmbelastung, Kosten usw. verglichen. Das Ergebnis der Wirkungsanalyse war eine eindeutige Empfehlung, eine der Osttrassen weiter zu verfolgen. In der derzeit laufenden Einreichplanung wird eine Trasse entlang des Bundesheergeländes unter Ausschöpfung von Optimierungspotentialen und in Abstimmung mit den Standortgemeinden bearbeitet.
Zur Sicherung des Trassenkorridors wurde mit Landesgesetzblatt 8501/4 vom 28.09.2010 ein Landesstraßenplanungsgebiet gemäß §6 NÖ Straßengesetz verordnet.
Im Zuge der derzeit laufenden Einreichprojektierung werden neben der technischen Planung wie Straßen- und Brückenplanung auch die Schutzgüter nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz intensiv behandelt und die notwendigen Schutzmaßnahmen wie Lärmschutz oder ökologische Ausgleichsmaßnahmen definiert.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Landesstraßenplanung, Planung Süd
Wolfgang Böck, E-Mail: post.st3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-60342, Fax: 02742/9005-60301
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 17