Fahrschulaußenkurse
Allgemeine Informationen
Das Abhalten eines Fahrschulkurses außerhalb des Standortes der Fahrschule ist nur mit einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde möglich.
Voraussetzungen
- Der Fahrschulkurs muss im selben Bundesland (Standort der Fahrschule) abgehalten werden
- Die sachlichen Voraussetzungen (Räumlichkeiten, Schulungsmaterial) für den Fahrschulbetrieb müssen auch am Außenkursstandort vorliegen.
- Die unmittelbare persönliche Leitung des abzuhaltenden Fahrschulkurses durch den Fahrschulbesitzer oder Fahrschulleiter muss gewährleistet sein.
- Die Dauer des Außenkurses muss näher bestimmt werden.
Fristen
Der Antrag ist zeitgerecht vor Kursbeginn bei der zuständigen Behörde einzureichen. Die Abhaltung des Außenkurses darf nur nach behördlicher Genehmigung durchgeführt werden.
Zuständige Stellen
Verfahrensablauf
Die Fertigung des Antrages erfolgt durch das Einsetzen der Fahrschulidentifikationsnummer. Der Antrag ist zeitgerecht vor Kursbeginn bei der zuständigen Behörde einzureichen. Die Abhaltung des Außenkurses darf nur nach behördlicher Genehmigung durchgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Antrag:
Feste Gebühren für das Ansuchen € 47,30
Feste Gebühren für die Bewilligung € 83,60
Bewilligungsbescheid:
Verwaltungsabgabe € 32,70
Beilagen € 3,90/Bogen
Zusätzliche Informationen
Beachten Sie bitte, dass es erforderlich sein kann, den Außenkursstandort vor einer Bewilligungserteilung zu überprüfen, was zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer führt.
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Onlineformular (Produktion)