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Autofahren in NÖ


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Autofahren
in Niederösterreich

Fahrlehrerausweis




Allgemeine Informationen

Der Fahrschulbesitzer ist verpflichtet die in seiner Fahrschule eingesetzten Lehrpersonen und Änderungen im Stand des Lehrpersonals anzuzeigen. Für Lehrpersonen im praktischen Fahrunterricht ist um einen Fahrlehrerausweis anzusuchen.  Der Ausweis ist beim Erteilen des praktischen Unterrichts mitzuführen.

Der Besitzer eines Fahrlehrerausweises muss diesen unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde abliefern, wenn die Lehrtätigkeit eingestellt wird.




Voraussetzungen

Gültige Fahrlehrer/Fahrschullehrerbewilligung.




Fristen

Das Ansuchen ist zeitgerecht bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Die Lehrtätigkeit (praktischer Fahrunterricht) darf erst nach Erhalt des Fahrlehrerausweises aufgenommen werden.




Zuständige Stellen




Verfahrensablauf

Die Fertigung des Antrages erfolgt durch das Einsetzen der Fahrschulidentifikationsnummer. Das Ansuchen  ist zeitgerecht bei der zuständigen Behörde einzureichen. Die Lehrtätigkeit (praktischer Fahrunterricht) darf erst nach Erhalt des Fahrlehrerausweises aufgenommen werden.

Im Antragsformular sind die Klassen vollständig anzugeben. Wurde die Fahrlehrer/Fahrschullehrerbewilligung nicht von der für die Ausweisausstellung zuständigen Behörde erteilt, ist der Bewilligungsbescheid dem Ansuchen anzuschließen (elektronisch).  




Erforderliche Unterlagen

Wurde die Fahrlehrer/Fahrschullehrerbewilligung nicht von der für die Ausweisausstellung zuständigen Behörde erteilt, ist der Bewilligungsbescheid dem Ansuchen anzuschließen (elektronisch).




Kosten

Feste Gebühren für den Antrag € 14,30
Feste Gebühren für den Ausweis € 14,30
Verwaltungsabgabe € 26,00
Beilagen € 3,90/Bogen




Zusätzliche Informationen

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Bezirkshauptmannschaft zur Vorlage des erforderlichen Lichtbildes und Unterschriftsleistung des Fahrlehrers.




Rechtsgrundlagen




Zum Formular

Onlineformular (Produktion)





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.




Letzte Änderung dieser Seite: 08.07.2011