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Autofahren in NÖ


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Autofahren
in Niederösterreich

Änderung im Stand der Fahrschulfahrzeuge - Antrag

  
Kurzbeschreibung:Änderungen hinsichtlich der Schulfahrzeuge (Zugänge und Ausscheiden von KFZ) eines genehmigten Fahrschulbetriebes sind nur mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig.

Formular:

Online-Antrag (Produktion)
Dateilierte
Information:
Änderung im Stand der Fahrschulfahrzeuge








WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.



Letzte Änderung dieser Seite: 22.03.2010