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Änderung im Stand der Fahrschulfahrzeuge - Antrag
| Kurzbeschreibung: | Änderungen hinsichtlich der Schulfahrzeuge (Zugänge und Ausscheiden von KFZ) eines genehmigten Fahrschulbetriebes sind nur mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig. |
|---|---|
Formular: | Online-Antrag (Produktion) |
| Dateilierte Information: | Änderung im Stand der Fahrschulfahrzeuge |
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