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Autofahren in NÖ


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in Niederösterreich

Fahrschulaußenkurs - Antrag

Fahrschulkurses außerhalb des Standortes

  

Kurzbeschreibung:

Das Abhalten eines Fahrschulkurses außerhalb des Standortes der Fahrschule ist nur mit einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde möglich.
Bei der Antragstellung mittels Online-Formular ist zu beachten, dass die notwendigen Unterlagen nicht unbedingt diesem Antrag angeschlossen werden müssen, sondern auch in schriftlicher Form nachgereicht werden können. Kopien genügen; Energieausweis aber bitte im Original nachreichen. 

Formular:

Online-Antrag (Produktion)
Detailierte
Informaton:
Fahrschulaußenkurs








WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.



Letzte Änderung dieser Seite: 22.03.2010