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Autofahren in NÖ


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in Niederösterreich

Fahrlehrerausweis - Antrag

  

Kurzbeschreibung:

Der Fahrschulbesitzer ist verpflichtet die in seiner Fahrschule eingesetzten Lehrpersonen und Änderungen im Stand des Lehrpersonals anzuzeigen. Für Lehrpersonen im praktischen Fahrunterricht ist um einen Fahrlehrerausweis anzusuchen.  Der Ausweis ist beim Erteilen des praktischen Unterrichts mitzuführen.

Der Besitzer eines Fahrlehrerausweises muss diesen unverzüglich der Bezirksverwaltungsbehörde abliefern, wenn die Lehrtätigkeit eingestellt wird.

Formular:

Online-Antrag
Detailierte
Information:
Fahrlehrerausweis








WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.



Letzte Änderung dieser Seite: 22.03.2010