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Fahrschulen

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  • Änderungen im Stand der Schulfahrzeuge

    Änderungen hinsichtlich der Schulfahrzeuge (Zugänge und Ausscheiden von KFZ) eines genehmigten Fahrschulbetriebes sind nur mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig.   > mehr



  • Fahrlehrerausweis

    Für Lehrpersonen im praktischen Fahrunterricht ist um einen Fahrlehrerausweis anzusuchen.   > mehr



  • Fahrschulaußenkurs

    Das Abhalten eines Fahrschulkurses außerhalb des Standortes der Fahrschule ist nur mit einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde möglich.   > mehr






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Zuständig ist Ihre örtliche Bezirkshauptmannschaft. Klicken Sie hier für eine Liste aller Bezirkshauptmannschaften.



WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes für ???

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung ???


max mustermann, E-Mail: max.mustermann@noel.gv.at
Tel: 02742/9005, Fax: 02742/9005-???

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus ???

Lageplan, Adressen aller Dienststellen