
Änderungen hinsichtlich der Schulfahrzeuge (Zugänge und Ausscheiden von KFZ) eines genehmigten Fahrschulbetriebes sind nur mit Zustimmung der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig. > mehr
Für Lehrpersonen im praktischen Fahrunterricht ist um einen Fahrlehrerausweis anzusuchen. > mehr
Das Abhalten eines Fahrschulkurses außerhalb des Standortes der Fahrschule ist nur mit einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde möglich. > mehr