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Wasser
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Wasser 
in Niederösterreich 
Traisenfluss mit kleinem Gefälle

Förderung von Erosionsschutz- und Wasserrückhaltemaßnahmen


Investitionen in Erosionsschutz- und Wasserrückhaltemaßnahmen werden auf Grundlage des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes bzw. von Landesbestimmungen gefördert.
Ziel ist die Sicherung und Verbesserung eines ausgeglichenen Wasserhaushalts zur Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft sowie die Stärkung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit im ländlichen Raum.
Die Abwicklung der Förderungen und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau der NÖ Landesregierung.


Wer kann Förderungsanträge stellen?

Förderungsanträge können von Wassergenossenschaften, bäuerlichen Gemeinschaften und Gemeinden gestellt werden.


Was kann gefördert werden?

Investitionen im öffentlichen Interesse für die Errichtung von Rückhaltemaßnahmen und für die vermehrte Ausstattung mit  naturnahen Landschaftselementen zur

  • Erhöhung des flächenhaften, linearen und punktförmigen Wasserrückhaltes,
  • Verminderung schädlicher Bodenerosion,
  • Sicherung und Verbesserung des Wasserhaushalts im ländlichen Raum.

Beispiele für förderbare Maßnahmen sind Rückhaltebecken, Mulden und abflussverzögernde Geländegestaltungen sowie Graben- und Gerinneaufweitungen.


Wie kommen Sie zur Förderung?

Richten Sie ein formloses Ansuchen an die untenstehende Kontaktstelle des Landes NÖ oder direkt an den Sachbearbeiter im Referat Landwirtschaftlicher Wasserbau:

DI Hans Katzmayer, Tel. 02742/9005-14442, hans.katzmayer@noel.gv.at






WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau


E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/14410, Fax: 02742/9005-14325

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4

Lageplan, Adressen aller Dienststellen


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Letzte Änderung dieser Seite: 07.09.2007