Förderung von Erosionsschutz- und Wasserrückhaltemaßnahmen
Investitionen in Erosionsschutz- und Wasserrückhaltemaßnahmen werden auf Grundlage des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes bzw. von Landesbestimmungen gefördert.
Ziel ist die Sicherung und Verbesserung eines ausgeglichenen Wasserhaushalts zur Erhaltung einer vielfältigen Kulturlandschaft sowie die Stärkung der betrieblichen Wettbewerbsfähigkeit im ländlichen Raum.
Die Abwicklung der Förderungen und die Betreuung der Förderwerber erfolgt durch die Abteilung Wasserbau der NÖ Landesregierung.
Wer kann Förderungsanträge stellen?
Förderungsanträge können von Wassergenossenschaften, bäuerlichen Gemeinschaften und Gemeinden gestellt werden.
Was kann gefördert werden?
Investitionen im öffentlichen Interesse für die Errichtung von Rückhaltemaßnahmen und für die vermehrte Ausstattung mit naturnahen Landschaftselementen zur
- Erhöhung des flächenhaften, linearen und punktförmigen Wasserrückhaltes,
- Verminderung schädlicher Bodenerosion,
- Sicherung und Verbesserung des Wasserhaushalts im ländlichen Raum.
Beispiele für förderbare Maßnahmen sind Rückhaltebecken, Mulden und abflussverzögernde Geländegestaltungen sowie Graben- und Gerinneaufweitungen.
Wie kommen Sie zur Förderung?
Richten Sie ein formloses Ansuchen an die untenstehende Kontaktstelle des Landes NÖ oder direkt an den Sachbearbeiter im Referat Landwirtschaftlicher Wasserbau:
DI Hans Katzmayer, Tel. 02742/9005-14442, hans.katzmayer@noel.gv.at
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserbau
E-Mail: post.wa3@noel.gv.at
Tel: 02742/9005/14410, Fax: 02742/9005-14325
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 4

