Öffentliches Wassergut
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Antrag zur Inanspruchnahme eines Grundstücks des Öffentlichen Wassergutes (Online-Formular)
Für über den "Gemeingebrauch" hinausgehende Grundbeanspruchungen und Nutzungen von Öffentlichem Wassergut ist die Zustimmung der Verwaltung des Öffentlichen Wassergutes erforderlich. Hier können Sie einen solchen Antrag online ausfüllen. > mehr
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Entfernen von Uferbewuchs
In diesem Artikel erfahren Sie, was bei der Entfernung von bruch- und/oder umsturzgefährdetem Ufergehölz auf Öffentlichem Wassergut zu beachten ist. > mehr
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Hinweise für Anrainer und Bauwerber im Nahbereich des Öffentlichen Wassergutes
Im Artikel erfahren Sie, was Sie als Anrainer des Öffentlichen Wassergutes und als Bauwerber im Nahbereich eines solchen Grundstücks wissen und beachten müssen. > mehr
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Kauf eines Grundstückes des Öffentlichen Wassergutes
Hier erfahren Sie nähere Details zur Frage, wie man ein Grundstück oder Teilflächen des Öffentlichen Wassergutes kaufen kann. > mehr
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Öffentliches Wassergut (Ziele und Begriffe)
Was ist "Öffentliches Wassergut"? Wer ist Eigentümer des Öffentlichen Wassergutes? Welche Ziele und Aufgaben verfolgt die Verwaltung des Öffentlichen Wassergutes? Hier erfahren Sie nähere Details zu diesen Fragen. > mehr
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Sondernutzung von Öffentlichem Wassergut
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie mit der Verwaltung des Öffentlichen Wassergutes einen Vertrag zu einer über den "Gemeingebrauch" hinausgehenden Nutzung abschließen können. > mehr
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Wasserrecht und Schifffahrt
E-Mail: post.wa1@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-14369, Fax: 02742/9005-14040
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 8