Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie am Beispiel der Ybbs
Nachdem die EU-Wasserrahmenrichtlinie 2003 im österreichischen Wasserrechtsgesetz verankert wurde, fehlten jedoch Methoden wie die neuen Zielvorgaben auf ganze Flussgebiete anzuwenden sind. Das Ybbstal ist ein vielfältig genutzter Talraum. Deshalb wurde die Ybbs ausgewählt um zukünftige Nutzungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung der Zielvorgaben „guter ökologischer Zustand" oder „gutes ökologisches Potential" zu untersuchen.
Im Rahmen der Untersuchung wurde als Methode das längengewichtete Mittel zur Zustandsbewertung von Wasserkörpern (Flussabschnitten) entwickelt. Weiters wurden „erheblich veränderte Wasserkörper" definiert. Damit konnte der ökologische Zustand von Wasserkörpern anhand biologischer Qualitätskomponenten bewertet werden. In einer Defizitanalyse wurden Abweichungen von den Zielzuständen ermittelt.
Zur Behebung dieser Abweichungen konnten Maßnahmenempfehlungen zur Erreichung eines guten ökologischen Zustandes und Potentials erarbeitet werden. Dies stellt die Basis zur Diskussion der wasserwirtschaftlicher Handlungsspielräume dar. Ergebnis ist, dass ungenutzte Gewässerstrecken infolge bestehender vielfältiger Eingriffe nur eingeschränkt zusätzlich nutzbar sind.
Die Arbeiten wurden 2006 abgeschlossen. Die Aussagen sind jedoch auch nach Veröffentlichung der Qualitätsverordnung Ökologie (2010) im Wesentlichen gültig. Der Endbericht ist als Download erhältlich.
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