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Wasser


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Wasser
in Niederösterreich

Ermittlung des Zielzustandes gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie für Leitha und Schwarza

Entsprechend der Zustandsbewertung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) weisen sowohl der Unterlauf der Schwarza ab Hirschwang als auch die Leitha keinen guten ökologischen Zustand auf.

Wesentliche Ursachen sind neben Regulierungen und nicht fischpassierbaren Querbauwerken vor allem die zahlreichen Wasserausleitungen („Mühlbäche"), wodurch beide Flussabschnitte über weite Strecken zeitweise trocken fallen. Dies ist auch auf die hohen Versickerungsraten ins Grundwasser zurück zu führen.

Aufgrund dieser Besonderheiten bestand die Notwendigkeit am Gewässersystem der Schwarza und Leitha den Referenz- und Zielzustand gemäß EU-WRRL gesondert fest zu legen.

Die Bearbeitung erfolgte in fünf Arbeitspaketen (Historie; Hydrologie; Versickerung; Gewässerökologie-Leitha/Schwarza; Gewässerökologie-Mühlbäche)

Die wesentlichen Ergebnisse sind:

  • Auch ohne Kehrbachausleitung fällt die Schwarza im Unterlauf (hohe Versickerungsrate) ab Peisching zeitweise trocken. Eine permanente Wasserführung unterhalb der Kehrbachausleitung stellt daher kein wasserwirtschaftliches Ziel dar.
  • Als Leitbild ergibt sich dadurch eine ständige Wasserführung und Durchgängikeit an der Leitha flussauf bis zum Rauhwehr bei Katzelsdorf und an der Schwarza oberhalb Peischinger Wehr.
  • Werks- und Mühlbache können aus gewässerökologischer Sicht nicht den Hauptfluss ersetzen (fehlende Hochwasserdynamik, Abdichtung der Gewässersohle).
  • Stufenweise Zielerreichung gemäß EU-WRRL:

    1. Bis 2015 prioritärer Abschnitt Leitha flussauf bis Wampersdorf (Fischdurchgängigkeit,
        Restwasserabgabe am Trautmannsdorfer Werkskanal)

    2. Bis 2021/27 Leitha flussauf bis Pittenmündung (Fischdurchgängigkeit, Restwasserabgabe
        beim Katzelsdorfer Werkskanal); Schwarza zwischen Peisching und Gloggnitz
       (Fischdurchgängigkeit, Restwasserabgabe an den Ausleitungen)



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Letzte Änderung dieser Seite: 15.09.2009