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in Niederösterreich

Planung und Bemessung von Fischaufstiegshilfen

Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verlangt, dass alle Gewässer bis spätestens 2027 einen "guten ökologischen Zustand" aufweisen müssen. Eine wichtige Voraussetzung für den guten ökologischen Zustand sind durchgängige Fischlebensräume. Um Querbauwerke wie Kraftwerke, Wehranlagen usw. für Fische durchgängig zu machen, müssen Fischaufstiegshilfen errichtet werden.

Fischaufstiegshilfen sind je nach den gewässertypischen Gegebenheiten unterschiedlich zu planen. Es ist auf die Fischregion, das Fischleitbild und die Größe der Fische einzugehen. Dafür sind jeweils unterschiedliche Kennwerte zu berücksichtigen. In den hier verfügbaren Unterlagen (siehe Links und Downloads) sind die wesentlichen Planungs- und Bemessungsgrundlagen für Fischaufstiegshilfen zusammengestellt.

Entsprechend dem 1. Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan ist bis 2015 die Fischdurchgängigkeit in den prioritären Gewässerstrecken wieder herzustellen. Dazu wurde im Mai 2012 das NÖ Sanierungsprogramm 2012 (Verordnung) erlassen.




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Letzte Änderung dieser Seite: 26.03.2013