Immissionsschutzgesetz – Luft (IG-L): Fahrverbot für „Alt-LKW“ ab dem 1. Juli 2008
Gültig für Fahrzeuge mit Erstzulassung vor dem 1.1.1992
Im Osten Niederösterreichs sowie in den Bundesländern Wien und Burgenland gilt ab dem 1. Juli 2008 für alle Lastkraftwagen und Sattelzugfahrzeuge, die vor dem 1. Jänner 1992 erstmals zum Verkehr zugelassen worden sind, ein Fahrverbot.
In den Jahren 2003 und 2004 sind in Niederösterreich Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub (PM10) gemessen worden. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber im Immissionsschutzgesetz-Luft vorgesehen, dass Sanierungsmaßnahmen vorgeschrieben werden müssen. In Niederösterreich erfolgte dies in einer Verordnung im November 2006. Teil dieser Maßnahmen ist nun auch die Fahrverbotsregelung für alte Nutzfahrzeuge, die einen überproportional hohen Schadstoffausstoß haben.
Bestimmte Fahrzeuge sind von diesem Fahrverbot durch das Gesetz oder die Verordnung ausgenommen. Im Einzelfall kann der bzw. die ZulassungsbesitzerIn bei der Bezirksverwaltungsbehörde einen Antrag auf Ausnahme vom Fahrverbot stellen. Nähere Informationen zu den Ausnahmeregelungen und eine Auflistung der betroffenen Gemeinden finden Sie in den FAQs.
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energierecht
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