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Umweltschutz


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Umweltschutz
in Niederösterreich

UVP: Vorverfahren




Allgemeine Informationen

Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens (UVP-Verfahren oder vereinfachtes Verfahren) kann der Projektwerber oder die Projektwerberin einen Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens stellen.

Dieses Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis und dient der Unterstützung bei der näheren Spezifizierung der Inhalte der Umweltverträglichkeitserklärung.




Zuständige Stellen

  • die nach der Lage des Projekts zuständige Landesregierung
  • für die Durchführung des Verfahrens für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken: das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie



Erforderliche Unterlagen

  • Darlegung der Grundzüge des Vorhabens
  • Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung



Kosten

Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Landesverwaltungsabgabenverordnung. In Niederösterreich wird eine Verwaltungsabgabe von € 5,09 eingehoben.




Rechtsgrundlagen




Zum Formular

Bitte schicken Sie einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an das
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
per Mail: post.ru4@noel.gv.at
per Fax: 02742/9005-15280





WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Publikationen

Publikationen zum gewählten Thema finden Sie hier.
Ihre Kontaktstelle des Landes

Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energierecht


E-Mail: post.ru4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15299, Fax: 02742/9005-15280

3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16

Lageplan, Adressen aller Dienststellen



Letzte Änderung dieser Seite: 08.01.2013