UVP: Vorverfahren
Allgemeine Informationen
Vor Einleitung des Genehmigungsverfahrens (UVP-Verfahren oder vereinfachtes Verfahren) kann der Projektwerber oder die Projektwerberin einen Antrag auf Durchführung eines Vorverfahrens stellen.
Dieses Verfahren erfolgt auf freiwilliger Basis und dient der Unterstützung bei der näheren Spezifizierung der Inhalte der Umweltverträglichkeitserklärung.
Zuständige Stellen
- die nach der Lage des Projekts zuständige Landesregierung
- für die Durchführung des Verfahrens für Bundesstraßen und Eisenbahn-Hochleistungsstrecken: das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Erforderliche Unterlagen
- Darlegung der Grundzüge des Vorhabens
- Konzept für die Umweltverträglichkeitserklärung
Kosten
Die Kosten richten sich nach der jeweiligen Landesverwaltungsabgabenverordnung. In Niederösterreich wird eine Verwaltungsabgabe von € 5,09 eingehoben.
Rechtsgrundlagen
Zum Formular
Bitte schicken Sie einen formlosen Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an das
Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Umweltrecht
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1
per Mail: post.ru4@noel.gv.at
per Fax: 02742/9005-15280
WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN
Ihre Kontaktstelle des Landes
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energierecht
E-Mail: post.ru4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15299, Fax: 02742/9005-15280
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16
Lageplan, Adressen aller Dienststellen
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Umwelt- und Energierecht
E-Mail: post.ru4@noel.gv.at
Tel: 02742/9005-15299, Fax: 02742/9005-15280
3109 St. Pölten, Landhausplatz 1, Haus 16